Margrethe Vestager,  die EU-Vizepräsidentin, hat am vergangenen Montag, 04. Juni,  darauf hingewiesen die EU-Kommission habe eine öffentliche Konsultation  eingeleitet und konkret betont: „Alle Interessierten sind nun in den nächsten acht Wochen bis zum 2. August aufgerufen, zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen Stellung zu nehmen!“ Umwelt- und Energie-Report berichtet heute an anderer Stelle darüber, s. unten.

"... Alle Interessierten sind nun in den nächsten acht Wochen bis zum 2. August aufgerufen,  ...",  ...Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Margrethe Vestager, bild susanne Eriksson
“… Alle Interessierten sind nun in den nächsten acht Wochen bis zum 2. August aufgerufen, …”, …Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Margrethe Vestager, bild susanne Eriksson

Hier nun ein Überblick über die ……Erweiterung des Anwendungsbereichs der Leitlinien, um Förderungen in neuen Bereichen (z. B. saubere Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität) und aller Technologien, die den Grünen Deal voranbringen können, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energie, zu ermöglichen. Nach den überarbeiteten Vorschriften wären in der Regel Förderungen im Umfang von bis zu 100 Prozent der Finanzierungslücke zulässig. Außerdem könnten neue Beihilfeinstrumente wie CO2-Differenzverträge eingeführt werden.

Flexiblere Gestaltung und Straffung der geltenden Vorschriften: Die Beurteilung bereichsübergreifender Maßnahmen soll künftig einfacher werden und anhand eines einzigen Abschnitts der Leitlinien erfolgen. Zudem soll für große grüne Vorhaben, die im Rahmen bereits von der Kommission genehmigter Beihilferegelungen gewährt werden, die Pflicht zur Einzelanmeldung entfallen.

Einführung von Schutzvorkehrungen, die sicherstellen, dass die Beihilfen wirksam für besseren Klima- und Umweltschutz eingesetzt werden, auf das zur Erreichung der Umweltziele erforderliche Maß beschränkt bleiben und den Wettbewerb bzw. die Integrität des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen. Unter bestimmten Umständen werden die Mitgliedstaaten beispielsweise, wenn sie eine Förderregelung auflegen, Interessenträger zu den wichtigsten Merkmalen der Regelung konsultieren müssen.

Anpassung an die relevanten Rechtsvorschriften und Strategien der EU für Umweltschutz und Energie und Gewährleistung der Kohärenz: Vor diesem Hintergrund soll unter anderem die Unterstützung fossiler Brennstoffe, insbesondere jener, die eine besonders starke Umweltverschmutzung bewirken und bei denen eine positive beihilferechtliche Beurteilung angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt unwahrscheinlich ist, nach und nach eingestellt werden. Maßnahmen, die neue Investitionen in Erdgas umfassen, werden nur unter die Leitlinien fallen, sofern diese Investitionen nachweislich mit den Klimazielen der Union für 2030 und 2050 vereinbar sind.

Nächste Schritte: Der Entwurf der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen wird nicht nur Gegenstand der am Montag eingeleiteten gezielten öffentlichen Konsultation sein, sondern kurz vor Ende des Konsultationszeitraums auch auf einem Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden. So soll sichergestellt werden, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit haben, zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags Stellung zu nehmen. Die neuen Leitlinien sollen Ende 2021 angenommen werden.

Lesen Siie dazu auch unseren heutigen Bericht: Umweltziele des europäischen Grünen Deals mit staatlichen Subventionen fördern