Die EU-Kommission hat das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) , also von Donnerstag 03 Juni, zur mangelnden Luftqualität in vielen deutschen Städten begrüßt und betont „…sie wird eng mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten, damit die EU-weit gültigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) umgesetzt werden!“

"....Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent zu verringern....!"
“….Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent  verringern….!”

Deutschland habe zwischen 2010 und 2016 in 26 Gebieten und Ballungsräumen systematisch und anhaltend gegen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid verstoßen, hat der EuGH festgestellt. Umwelt- und Energie-Report berichtet heute auch an anderer Stelle ausführlich darüber.

Die Kommission betonte in einem kommentierenden Statement zum Urteil noch mal Deutschland sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. „Das zentrale Ziel unserer gemeinsam beschlossenen europäischen Vorgaben zur Luftqualität ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen“, erklärte Jörg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland nach dem Urteil. „Deshalb legen wir besonderen Wert auf die vollständige Umsetzung der EU-Luftpolitik, auch hier in Deutschland.“

Die Europäische Union hat in den vergangenen drei Jahrzehnten ein umfassendes politisches Rahmenwerk zur Luftreinhaltung entwickelt, das darauf abzielt, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch Luftqualitätsstandards, die Reduzierung der Luftverschmutzung und die Regulierung der wichtigsten Verschmutzungsquellen zu schützen. Im Rahmen des Europäischen Grünen Deals hat sie zudem kürzlich ihren „Zero Pollution“-Aktionsplan vorgelegt, mit dem sie ein Null Schadstoff Ziel für Luft, Wasser und Böden anstrebt. Ein darin definiertes Etappenziel bis 2030 ist die Verbesserung der Luftqualität, um die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent zu verringern.

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