Am kommenden Freitag, 25. Juni  befasst sich der Bundesrat abschließend mit dem Lieferkettengesetz des Bundestages über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Der Bundestag hatte das Gesetz am vergangenen Freitag, 11. Juni, verabschiedet, das große Unternehmen für Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern , zum Beispiel bei Öl, Gas oder künftig aus Wasserstoff stärker als bisher in die Pflicht nimmt. Für das Gesetz stimmten 412 Abgeordnete, 159 sprachen sich dagegen aus, 59 enthielten sich.

Um kaum ein Vorhaben der Großen Koalition war so lange und erbittert gerungen worden wie um das Lieferkettengesetz....., wie geht es im Bundesrat damit weiter...?. , bild Frank Bräuer, brt
Um kaum ein Vorhaben der Großen Koalition war  so lange und erbittert gerungen worden wie um das Lieferkettengesetz….., wie geht es im Bundesrat damit weiter…?. , bild Frank Bräuer, brt

Deutsche Unternehmen sind schon lange aber auch  zunehmend auf globalen Beschaffungs- und Absatzmärkten tätig. Dies birgt die Gefahr der Intransparenz und der oft mangelhaften Durchsetzung von Menschenrechten in den Lieferketten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liege bei den Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte bestehe aber unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Wenn Staaten nicht in der Lage seien, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, sei von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten, und dann folgt eine wachsweiche Formulierung, hier auf den Punkt gebracht: …soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist.

In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe werden zwar verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachzukommen, aber es geht nur um „besser nachzukommen!“ Dadurch sollen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen gestärkt werden, ohne dass die Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen außer Acht bleiben.

"Das Gesetz begründet eine so genannte „Bemühenspflicht“, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung......"; Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, bild Nikolaj Jolkin sputnik
“Das Gesetz begründet eine so genannte „Bemühenspflicht“, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung……”; Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, bild Nikolaj Jolkin sputnik

Das Gesetz ist noch nicht strikt an Menschenrechten gebunden, es legt Anforderungen an ein verantwortliches Risikomanagement für bestimmte Unternehmen fest. Es definiert als „menschenrechtliche Risiken“ drohende Verstöße gegen ausdrücklich aufgezählte Verbote, wie etwa das Verbot der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Ein entsprechendes Risikomanagement ist durch angemessene Maßnahmen zu verankern. Wirksam sind nach dem Gesetz Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen, Verletzungen geschützter Rechtspositionen oder umweltbezogener Pflichten vorzubeugen, sie zu beenden oder zu minimieren, wenn Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen haben. Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens dafür zuständig ist, das Risikomanagement zu überwachen.

Vorgesehen sind auch Durchsetzungsmechanismen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine so genannte „Bemühenspflicht“, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Es soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

Auch der Umweltschutz ist umfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Außerdem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Das Gesetz soll zu großen Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft treten – einzelne Vorschriften bereits am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, heißt es in der Vorankündigung des Bundesrates. Es ist sicher noch mit einer umfassenden Diskussion im Bundesrat zu rechnen. Immer sah die Abstimmung im Bundestag so aus: Während der abschließenden Beratungen im Parlament hatten die Grünen angekündigt, mit den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmen zu wollen. FDP und AfD sprachen sich dagegen aus, die Linke wollte sich enthalten. Lange war um das umstrittene Vorhaben gerungen worden. Um kaum ein Vorhaben der Großen Koalition war  so lange und erbittert gerungen worden wie um das Lieferkettengesetz.