„Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Energie- und Klimapaket wird leider nur das Nötigste geregelt, bei weitem aber nicht das Notwendige“,  konstatierte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) gestern, Donnerstag 24. Juni,  nach dem Beschluss des Bundestages. Und er bedauerte: Es hätte die letzte große Weichenstellung für die Energiewende vor der Bundestagswahl werden können.

"...Es hätte die letzte große Weichenstellung für die Energiewende vor der Bundestagswahl werden können..."; Robert Busch
“…Es hätte die letzte große Weichenstellung für die Energiewende vor der Bundestagswahl werden können…”; Robert Busch

Das umfangreiche Paket enthält aus seiner Sicht eine Vielzahl von guten und wichtigen Entscheidungen. Die versprochene Anhebung der Ziele für den Erneuerbare-Energien-Ausbau wurde dagegen verpasst und die Digitalisierung der Energiewende steckt noch immer im überkomplexen Meteringbereich fest. Um die Ziele des ebenfalls angepassten Klimaschutzgesetzes zu erreichen, hätte zudem der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien auf 75 bis 80 Prozent bis 2030 angehoben werden müssen, kritisierte  Robert Busch.

Wichtige Voraussetzungen der Energiewende sind die Verfügbarkeit günstiger und geeigneter intelligente Messsysteme sowie ein marktlicher Flexibilitätsmechanismus. Dazu gab die umzusetzende EU-Strombinnenmarktrichtlinie die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen in Verteilnetzen als zentrales Instrument vor. Das wurde zwar im Gesetz verankert aber weder hinreichend konkretisiert noch der Vorrang gegenüber bestehenden Beschaffungsregeln von netzdienlicher Flexibilität verankert. Auch die EU-Vorgaben für aktive Kunden wurden im Energiemarkt nur unvollständig umgesetzt und deren Teilnahme am Energiemarkt nicht vereinfacht.

Stattdessen wird die Trennung zwischen dem regulierten und marktlichen Betrieb von großen Speicheranlagen teilweise aufgehoben. Das ermöglicht über Netzentgelte finanzierten Speichern, wie etwa Netzbooster, die Teilnahme am Energiemarkt. Diese Marktverzerrung geht jedoch zu Lasten der wettbewerblichen Flexibilitätsanbieter und muss von der nächsten Bundesregierung nachgebessert werden. Denn die Energiewende gelingt nur mit leistungsfähigen und neutralen Energienetzen

„Die Entscheidung des Bundestages war daher richtig, die EnWG-Novelle mit einer getrennten Finanzierung von Gas- und Wasserstoffnetzen zu verabschieden“, kommentiert Robert Busch weiter. „Damit wird, EU-Recht sei Dank, eine Quersubventionierung durch die Erdgaskunden vorerst vermieden und die nötige Transparenz bei der Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff erleichtert. Auch die neue Bundesregierung sollte sich in Brüssel darum bemühen, die Trennung von Gas- und Wasserstoffnetzen zu unterstützen.“