“Schallende Orhfreige” für den selbst ernannten Klimaschutzvorreiter Deutschland
Weil Deutschland jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten hat, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)gestern, Donnerstag 03. Juni, Deutschland verurteilt. Strafen sind mit dem Urteil zunächst noch nicht verbunden.

Begründung für das Urteil : Die Bundesrepublik habe EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission, die sich auf die Jahre 2010 bis 2016 (Rechtssache C-635/18) bezieht. Nach einem Urteil hat die Kommission Deutschland aufgefordert, alles zur Einhaltung der Grenzwerte zu tun. Die Luxemburger Richter betonten nun, dass Überschreitungen alleine noch nicht zu einer Verurteilung geführt hätten. Deutschland habe jedoch „offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen getroffen, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte für Stickoxide in den 26 in Rede stehenden Gebieten so kurz wie möglich gehalten wird”. Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.
Umwelt- und Energie-Report hatte bereits am 16. Februar 2017 ausführlich berichtet , s. auch unten,: „Der selbst ernannte Klimaschutzvorreiter Deutschland und vier andere Länder ,Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich, haben es versäumt haben, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte durch Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft zu beenden. Deshalb hat die Europäische Kommission gestern, Mittwoch 15.Februar, ein letztes Mahnschreiben an diese Länder versandt.
In Deutschland wird in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehören Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Im nächsten Schritt droht im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Am gestrigen Donnerstag, 03. Juni, erklärte nun der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, in Berlin: “Die rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung durch das höchste europäische Gericht ist eine schallende Ohrfeige für die Diesellobbyisten auf der Regierungsbank.” Die

Umwelthilfe forderte schnelle Konsequenzen. Dazu gehöre etwa eine schnelle Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege und die Stilllegung beziehungsweise Hardware-Nachrüstung der knapp zehn Millionen “Betrugs-Diesel” auf Kosten der Hersteller.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sieht im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Luftreinhaltung wiederum eine Bestätigung des Kurses im Südwesten, und dies obwohl die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Hermann dennoch . «In den vergangenen Jahren wurde im Land ein ganzes Bündel regional und lokal wirkender Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt», betonte er am Donnerstag. «Damit konnten wir erreichen, dass die europäischen Grenzwerte fast überall im Südwesten eingehalten werden.» Die Bemühungen um saubere Luft würden konsequent fortgesetzt.
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:
Zuviel Stickstoffdioxid in der Luft: Die EU will Deutschland verklagen
und vor allem auch unseren aktuellen Bericht:
“Das ist schaffbar- wenn wir die Regeln zu Luftreinhaltung endlich einhalten…!”