Die EU-Kommission hat am vergangenen Montag eine öffentliche Konsultation  eingeleitet. „Europa wird beträchtliche, nachhaltige Investitionen benötigen. Einen erheblichen Teil davon wird der private Sektor stemmen, doch für einen raschen ökologischen Wandel wird öffentliche Förderung benötigt“, betonte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager.

"Umweltziele des europäischen Grünen Deals mit staatlichen Subventionen fördern...!"-Vizepräsidentin Margrethe Vestager
“Umweltziele des europäischen Grünen Deals mit staatlichen Subventionen fördern…!”-Vizepräsidentin Margrethe Vestager

Die Vizepräsidentin hob in dem Zusammenhang hervor: „Alle Interessierten sind nun in den nächsten acht Wochen bis zum 2. August aufgerufen, zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen Stellung zu nehmen.  Mit den überarbeiteten Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Umweltziele des europäischen Grünen Deals mit staatlichen Subventionen fördern und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzen!“

Der Leitlinienentwurf enthält auch Vereinbarkeitskriterien für Schlüsselbereiche wie Infrastruktur für saubere Mobilität und Biodiversität sowie zur Ressourceneffizienz, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.

Die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen  ermöglichen den Mitgliedstaaten, Vorhaben zum Schutz der Umwelt (einschließlich Klimaschutz und Erzeugung grüner Energie) sowie zur angemessenen Energieerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Mithilfe der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen können.

Im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften  hat die Kommission nun eine Evaluierung der geltenden Leitlinien durchgeführt. Die Überprüfung , so Margrethe Vestager habe aus Sicht der Kommission ergeben, dass die geltenden Vorschriften gut funktionierten, die Evaluierung zeigte jedoch andererseits  auch, dass einige gezielte Anpassungen erforderlich sein könnten. Neben der Vereinfachung und Aktualisierung bestimmter Vorschriften sollte der Anwendungsbereich der Leitlinien erweitert werden und künftig auch Bereiche wie saubere Mobilität und Dekarbonisierung einschließen. Zudem sollten die geltenden Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission wie den europäischen Grünen Deal und neuere regulatorische Änderungen in den Bereichen Energie und Umwelt angepasst werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den geltenden Leitlinien vor: Über die berichten wir heute ebenfalls:

Lesen Sie dazu unseren heutigen Bericht: