„Union und SPD nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz nicht ernst“, klagte gestern, Dienstag, 22. Juni,  Lisa Badum, Sprecherin für Klimapolitik  der Grünen im Bundestag.

"...Wenn Klimaschutz Freiheitsschutz ist, dann grenzt dieses Gesetz hier an Freiheitsberaubung.. “ ;  Lisa Badum, Bild Grüne Patricia Haas und Sascha Hilgers
“…Wenn Klimaschutz Freiheitsschutz ist, dann grenzt dieses Gesetz hier an Freiheitsberaubung.. “ ; Lisa Badum, Bild Grüne Patricia Haas und Sascha Hilgers

Und sie verweist noch mal darauf dass das Gericht klargemacht habe: „ Wer das Klima schützt, schützt unsere Freiheit!“ Die Grünen-Sprecherin befindet jedoch  „…davon ist im überarbeiteten Klimaschutzgesetz jedoch fast nichts mehr zu sehen!“ Die Regierungskoalition gebe sich bereits zufrieden fünf Jahre früher Klimaneutralität und fünf Prozent mehr Emissionsminderungsreduktion bis 2030 anzuzielen

Lisa Badum wirft Insbesondere den  CDU-Ministerien vor sie  hätten  das Gesetz in den vergangenen Wochen durch ihre Mangeln gedreht und die Klima-Vorgaben für ihre Sektoren verwässert.

Fazit von Lisa Badum: „Auch mit diesem Gesetz werden bis 2030 rund 91 Prozent des verbleibenden CO2-Budgets für Deutschland aufgebraucht. Wenn Klimaschutz Freiheitsschutz ist, dann grenzt dieses Gesetz hier an Freiheitsberaubung. Union und SPD haben keinen Plan, wie ein langfristig CO2-freies Deutschland aussehen soll und keine Idee, mit welchen Mitteln wir dahin kommen können. Das Sofortprogramm ist ein Vertagungsprogramm. Die Große Koalition will keinen dieser Vorschläge jetzt umsetzen, sondern frühestens ab 2023. Bis dahin wird es dann neue Ausreden geben!“

Die Grünen-Sprecherin verweist auch noch einmal darauf  für ein Paris-konformes Klimaziel von mindestens minus 70 Prozent bis 2030 brauche es einen sozial gerechten CO2-Preis, der den Bürger:innen das Geld zurückzahlt, mindestens die Verdreifachung von Wind- und Solarkraft und einen klaren Pakt für Industrie und Wirtschaft, „…wie Dekarbonisierung zum Wettbewerbsvorteil wird!““

Auch Lorenz Gösta Beutin, Klima- und Energiepolitiker der Linksfraktion im Bundestag bemängelt die Ziele des überarbeiteten Klimaschutzgesetz  als : …”Zu schwach, zu unkonkret, zu ungerecht. Dieses Gesetz ist eine peinliche Wahlkampf-Mogelpackung und ein Weiter-So des Merkel-Klimapillepalle der

"...Dieses Gesetz ist eine peinliche Wahlkampf-Mogelpackung..."; Lorenz Gösta Beutin
“…Dieses Gesetz ist eine peinliche Wahlkampf-Mogelpackung…”; Lorenz Gösta Beutin

letzten 16 Jahre!“ Beutin prophezeit:  „ So viel ist sicher: Dieses Klimaschutzgesetz wird in dieser Form zweifelsohne wieder in Karlsruhe landen!“

Er bewertet die „…viel zu schwachen Klimaziele“ als einen  Bruch von Klima-Völkerrecht. Sie stehen nicht im Einklang mit dem fairen, nationalen Beitrag Deutschlands zum Parisabkommen: Es braucht Treibhausgasneutralität bis 2035 statt 2045 !“

Und er Beutin stuft die begleitenden Maßnahmen zur Zielerreichung der Klimaziele als  zu unkonkret und sie setzten weiterhin auf Anreize, Förderprogramme und CO2-Preise: Es brauche aber  intelligentes Klima-Ordnungsrecht statt eines marktgläubigen Business-as-usual.

Grundsätzlich bewertet Beutin die Klimapolitik der Groko so: „Sie  ist und bleibt ungerecht, weil Verursacher in der Produktion mit Sonderregeln und Privilegien bedacht werden, während die finanzielle Hauptlast der Klimawandelkosten auf die Verbraucher*innen abgewälzt werden: Der Abschied von Öl, Gas und Kohle geht nur mit Klimagerechtigkeit, nicht mit einer Preisschlacht, sonst verliert der historische Umbau die Unterstützung der Menschen.”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht in dem auch der VKU Stellung bezieht: Klimaschutzgesetz lässt noch viele Fragen offen