Die dramatische Hochwassersituation in Deutschland stand auch während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 16. Juli, in Berlin  im Mittelpunkt des Fragenandrangs  der Journalistenkollegen.. So wollte ein Journalistenkollege von der Stellvertretenden Regierungssprecherin Martina Fietz wissen:

Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten...! Martina Fietz
“…Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten…”.; Martina Fietz , bild Steffen Kugler

„Frage: Frau Fietz, Sie sprachen von den bewährten Strukturen der Katastrophenhilfe. Nun gibt es Überlegungen, die Zuständigkeiten für den Katastrophenschutz, die weitgehend bei den Ländern liegen, zu ändern.
Hält die Bundesregierung beziehungsweise hält der Bundesinnenminister angesichts der Pandemie und der aktuellen Hochwassersituation an der Einschätzung fest, dass es bei diesen Strukturen bleiben solle, oder sollte nicht der Bund mehr Kompetenzen bekommen?“
Martina  Fietz wurde dann grundsätzlich. Und weil ihre Antwort die derzeitige Rechtslage genau wider gibt, geben auch wir ihre Ausführungen mal ungekürzt wider: „Lassen Sie mich vielleicht noch ganz grundsätzlich etwas zum Katastrophenschutz sagen. Die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, ist eine Aufgabe eines jeden Staates und seiner Behörden. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland liegt, wie Sie sagten, nicht in einer Hand. Laut Grundgesetz sind Bund, Länder und Kommunen für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zuständig. Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Der Katastrophenschutz als solcher, das heißt, der Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten, ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Die jeweiligen Landesgesetze, wie beispielsweise das Bayerische Katastrophenschutzgesetz, regeln im Einzelnen, wann und wie das

"Ob und wann ein Land den Katastrophenfall ausruft, bewertet die Bundesregierung nicht." Regierungspressekonferenz Berlin
“Ob und wann ein Land den Katastrophenfall ausruft, bewertet die Bundesregierung nicht.” Regierungspressekonferenz Berlin

Vorliegen und das Ende einer Katastrophe festgestellt werden und welche Maßnahmen in dem jeweiligen Bundesland zu treffen sind.
Ob und wann ein Land den Katastrophenfall ausruft, bewertet die Bundesregierung nicht. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern.
Wenn mehr als das Gebiet eines Landes gefährdet ist, kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, nach Artikel 35 Abs. 3 des Grundgesetzes den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten der Bundespolizei und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen!“ So weit Martina Fietz. Aber weil während der Pressekonferenz noch Weiteres Interessantes dazu bekannt wurde, berichten wir in den nächsten Tagen weiter …