Wohl doch ein wenig stolz verkündete NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am vergangenen Donnerstag, 1. Juli, der Landtag von Nordrhein-Westfalen habe  am selben Tag  für das bevölkerungsreichste Bundesland das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Was sie und ihr Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet an dem Tag noch nicht ahnen konnten vollzog sich einen Tag später: Zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)reichten vier Kinder  und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neu gefasste nordrhein-westfälische Klimaschutzgesetz ein. Umwelt- und Energie-Report hat inzwischen berichtet, s. unten.

"... drohen große ökologische und ökonomische Schäden und nicht zuletzt Gefahren für Leib und Leben …!" ...Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau
“… drohen große ökologische und ökonomische Schäden und nicht zuletzt Gefahren für Leib und Leben …!” …Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau

Während Ursula Heinen-Esser am Vortag mit eindringlichen Worten zu einer umfassenden Klimawandel-Vorsorge auf allen Ebenen aufgerufen hatte und darauf verwies  zur Umsetzung und Unterstützung bei der Klimafolgenanpassung habe das Umweltministerium eine 15-Punkte-Offensive erarbeitet,wird der Landesregierung von der DUH und den jungen Klägerinnen und Klägern in der Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht vorgeworfen  mit dem Gesetz die Klimaschutzziele zwar für die Jahre 2030, 2040 und 2045 die Ziele angehoben zu haben, dass gleichzeitig aber fast alle mit Fristen versehenen Instrumente aus dem Gesetz gestrichen  wurden. Es fehle daher sowohl an ausreichenden Zwischenzielen bis zum Jahr 2030 und zwischen den Jahren 2030 und 2040 als auch an Instrumenten, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Zielerreichung zu erwarten ist und mit denen auf Zielverfehlungen reagiert werden kann.

Anlässlich der Präsentation des neuen Klimagesetzes im Landtag hatte Ursula Heinen-Esser selbst auf die Dramatik der Lage hingewiesen:  “Mit fortschreitenden Klimaänderungen drohen große ökologische und ökonomische Schäden und nicht zuletzt Gefahren für Leib und Leben. Die zurückliegenden Jahre haben es deutlich gezeigt: Der Klimawandel ist Realität und vor unserer Haustür angekommen. Parallel zum Klimaschutz müssen wir daher mit aller Kraft die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit stärken. Das Klimaanpassungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, mit dem wir den unabwendbaren Klimafolgen vorbeugen.”

Im März 2021 hatte die Landesregierung das Gesetz in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind demnach  fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Wohl voller Stolz verwies die Ministerin darauf zudem seien die Erstellung und Fortschreibung einer Klimaanpassungsstrategie, die Durchführung eines Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings sowie die Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung gesetzlich festgeschrieben. Dies, wenn es denn auch so umgesetzt würde, reicht DUH und die Klägerinnen und jungen Klägern alles nicht.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Klimabeschwerde beim Bundesverfassungsgericht: Klatsche für Kanzlerkandidat Laschet