Gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen hat  die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am vergangenen Freitag, 02. Juli,  fünf neue Klimaklagen auf Länderebene eingereicht. Im Nachgang der wegweisenden Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts fordern die Beteiligten nun auch auf Landesebene die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen.

..Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ... Klatsche für  Armin Laschet
..Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht … Klatsche für Armin Laschet

Exemplarisch für alle Bundesländer gehen die DUH und die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer juristisch gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen vor.

Bayern: Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof von zehn Kindern und jungen Erwachsenen gegen das weder in seiner Struktur noch den Zielen dem Grundgesetz genügende Bayerische Klimaschutzgesetz. – Klage der DUH vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Freistaat Bayern zur Erstellung eines Klimaschutzprogramms, mit dem Klimaschutz verbindlich in Maßnahmen und nicht nur in Zielen umzusetzen ist.

Brandenburg: Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht von sieben teilweise minderjährigen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern sowie drei vom Klimawandel besonders betroffenen Grundstückseigentümern wegen eines gänzlich fehlenden Landesklimaschutzgesetzes. Brandenburg plant aktuell nur einen innerbehördlichen und damit rechtlich unverbindlichen Klimaschutzplan, der seinerseits erst spät im Jahr 2022 verabschiedet werden soll.

Nordrhein-Westfalen: Eine Klatsche für den, der als Nachfolger von Kanzlerin Angela Merkel im Herbst zum Kanzler gewählt werden will? NRW-Ministerpräsident Armin Laschet?  Ja…doch !!!

Die DUH hält fest: Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht von vier Kindern und jungen Erwachsenen gegen das am 1. Juli 2021 durch den Landtag neu gefasste nordrhein-westfälische Klimaschutzgesetz, mit dem die Klimaschutzziele zwar für die Jahre 2030, 2040 und 2045 angehoben worden sind, gleichzeitig aber fast alle mit Fristen versehenen Instrumente aus dem Gesetz gestrichen wurden. Es fehlt daher sowohl an ausreichenden Zwischenzielen bis zum Jahr 2030 und zwischen den Jahren 2030 und 2040 als auch an Instrumenten, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Zielerreichung zu erwarten ist und mit der auf Zielverfehlungen reagiert werden kann.

Alle Verfahren wurden am 2. Juli 2021 bei den jeweils genannten Gerichten anhängig gemacht. Die

"..gerade auf Landesebene sieht es in Sachen Klimaschutz noch deutlich schlechter aus als auf Bundesebene..., so der DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger
“..gerade auf Landesebene sieht es in Sachen Klimaschutz noch deutlich schlechter aus als auf Bundesebene…,  DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger

einzige Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen. Die zu diesem Land bereits vollständig ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde wird unverzüglich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, sobald das am 1. Juli 2021 durch den Landtag NRW neu gefasste Landesklimaschutzgesetz im Gesetzblatt Nordrhein-Westfalens veröffentlicht ist.

DUH-Jurist Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet erläuterte das Vorgehen so: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft das Bundes-Klimaschutzgesetz. In einem föderalen Staat wie Deutschland reicht dies aber nicht aus. Auch die Bundesländer sind in der Pflicht, angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umzusetzen. Doch gerade auf Landesebene sieht es in Sachen Klimaschutz noch deutlich schlechter aus als auf Bundesebene. Teilweise fehlen gesetzliche Regelungen wie in Brandenburg, teilweise sind sie veraltet wie in Bayern. In Nordrhein-Westfalen wurde das Klimaschutzgesetz sogar vor vier Tagen deutlich verschlechtert.“