Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) weiterhin das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert und an Weiterbau und Betrieb der Mega-Pipeline Nord-Stream 2 festhält.

" Nord-Stream 2 steht für jährlich rund 100 Millionen Tonnen CO2 und wäre damit das größte fossile Projekt Europas......!!!"
” Nord-Stream 2 steht für jährlich rund 100 Millionen Tonnen CO2 und wäre damit das größte fossile Projekt Europas……!!!”

Die Organisation verweist in ihrer Stellungnahme zur Lage vom vergangenen Freitag, 02. Juli, darauf sie habe vor genau einem Monat, am 2. Juni, habe sie beantragt, auf Grundlage des Klimaurteils die Genehmigung der Pipeline zu widerrufen. Umwelt- und Energie-Report hatte seinerzeit berichtet, s. unten! Nun bemängelt die DUH scharf der Antrag sei  bisher nicht beantwortet worden und in dem Zusammenhang verweist sie weiter und noch mal  darauf Nord-Stream 2 stehe für jährlich rund 100 Millionen Tonnen CO2 und wäre damit das größte fossile Projekt Europas.

Sie kritisiert auch im Genehmigungsverfahren seien  weder die Wirkung auf die Klimaziele, noch die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport des fossilen Gases überprüft worden. „Die Pipeline würde nach Bau und Inbetriebnahme eine Erreichung der Klimaziele unmöglich machen“, lautet das Fazit des Verbandes.

Sascha Müller-Kraenner, Der Bundesgeschäftsführer der DUH Sascha Müller-Kraenner droht indirekt : „Seit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts gilt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Das scheint dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie jedoch völlig egal zu sein. Doch, Bau und Betrieb von Nord-Stream 2 sind ein klarer Verstoß gegen das Klimaschutzgebot des Artikels 20a des Grundgesetzes!“

Müller-Kraenner appelliert  an Bundesverkehrsminister Scheuer als für das BSH zuständigen Minister

"...Betrieb von Nord-Stream 2 sind ein klarer Verstoß gegen das Klimaschutzgebot des Artikels 20a des Grundgesetzes!“ ...."; "Andy" Scheuer
“…Betrieb von Nord-Stream 2 sind ein klarer Verstoß gegen das Klimaschutzgebot des Artikels 20a des Grundgesetzes!“ ….”; “Andy” Scheuer

und fordert ihn  dringend zur Beschleunigung des Vorgangs auf.“
Der DUH-Bundesgeschäftsführer verweist auch darauf  die Bundesregierung gehe gemäß Nationalem Klima- und Energieplan (National Energy and Climate Plan, NECP) von einer Reduktion das Gasverbrauchs aus. Den NECP hat die Bundesregierung im Juni 2020 im Bundeskabinett verabschiedet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar mit einem Rückgang um 42 Prozent.

In deutschen Gewässern fehlen weiterhin rund 14 Kilometer von Nord-Stream 2. Anfang Juni hatte das Verlegeschiff Fortuna ein Teilstück des ersten Strangs der Pipeline, bestehend aus einem Doppelstrang, in deutschen Gewässern fertig gestellt. Der genaue Umfang der Arbeiten Anfang Juni bleibt jedoch bleibt jedoch unklar. Die Fortuna ist danach in dänische Gewässer zurückgekehrt, wo weiterhin ein längeres Teilstück von Nord Stream 2 fehlt. Wann die Arbeiten in deutschen Gewässern weitergehen, ist derzeit unklar.
Die DUH wehrt sich bereits mit zwei laufenden Klagen gegen Weiterbau und Betrieb von Nord-Stream 2: Zum einen vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald.Im April 2021 hat die DUH zudem vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen das BSH eingereicht, das für die Genehmigung der Pipeline in der ausschließlichen Wirtschaftszone zuständig ist. Mit dem Antrag an das BSH vom 2. Juni möchte die DUH erreichen, dass die ursprüngliche Genehmigung aus 2018, die den Bau im Zeitfenster von Juni bis September sowie den Betrieb der Pipeline erlaubt, aus Klimaschutzgründen widerrufen wird.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nach Urteil Verfassungsgericht: DUH- verschärft Klage gegen Nord-Stream 2

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