Auch nach einer möglichen Einigung zwischen Deutschland und den USA  ist die fast fertiggestellte russische Gaspipeline Nord-Stream 2 noch lange nicht in Betrieb und am Netz. Zwar sollen  sich beide Länder nach Insiderberichten aus Washington und Berlin offenbar geeinigt haben. Die Einigung soll auch noch heute, im Laufe des Mittwochs  verkündet werden. Dann bleibt auch noch die Frage wie die US-Republikaner sdamit umgehen werden. Doch auch dann sind vor einer möglichen Inbetriebnahme noch eine Menge Hürden, auch gerichtliche Auseinandersetzungen in Euopa und Deutschland   zu überwinden..

"...  Einigung mit Biden über die  umstrittenen Gaspipeline .........? Angela Merkel und US-Präsident Joe Biden
“… Einigung mit Biden über die umstrittenen Gaspipeline ………? Angela Merkel und US-Präsident Joe Biden

Die USA behielten sich zudem das Recht vor, Sanktionen zu verhängen, sollte Russland die Energieversorgung als Druckmittel einsetzen.

„In der Tat gibt es noch einige Voraussetzungen dafür,  dass die Nord-Stream 2 Pipeline in Betrieb gehen kann nachdem sie zu Ende gebaut worden ist“, teilte uns der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe mit, die auch noch gerichtliche Verfahren gegen die Pipeline führt.   Umwelt- und Energie-Report hatte die DUH auf die Schilderung Maßnahmen zur möglichen Inbetriebnahme hingewiesen, die wir nach Anfrage vom Bundeswirtschaftsministerium  mitgeteilt bekommen hatten, s. unten. unseren Bericht dazu.

Sascha Müller-Kraenner erweitert aus Sicht der DUH die notwendigen  Maßnahmen zur Inbetriebnahme stark: „Zwei der Voraussetzungen wurden bereits in der Antwort des Wirtschaftsministeriums erwähnt: Erstens mus die technische Abnahme erfolgen. Dabei müssen auch die so genannten Nebenbestimmungen aus der Genehmigung beachtet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Nebenbestimmungen zur Verwendung hochgiftiger Hydrauliköle.

Insofern handelt es sich bei dieser technischen Abnahme nicht nur um einen rein formalen Schritt sondern es muss eine inhaltliche Prüfung erfolgen,  ob die Bestimmungen aus der Genehmigung alle

"...es läuft ja zur Zeit das Verfahren durch die Bundesnetzagentur. Hier hat das BMWI die Pflicht politisch zu prüfen ...!" Sascha Müller-Kraenner, DUH Bundesgeschäftsführer..!.“ Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler duh
“…es läuft ja zur Zeit das Verfahren durch die Bundesnetzagentur.  Hier hat das BMWI die Pflicht politisch zu prüfen …!” Sascha Müller-Kraenner,bild steffen kugler duh

erfüllt wurden. Außerdem muss die Pipeline natürlich weiterhin versichert werden und hier greifen eventuell die amerikanischen Sanktionen. Noch im Februar hatte es neue Sanktionsdrohungen der USA gegen alle Firmen, Banken und Versicherungen, die in den Bau der Pipeline durch die Ostsee involviert sind!! Auf Anfrage von Umwelt- und Energie-Report bei der Nord-Stream 2 AG  wie sie diese gefahren einschätzen antwortete und deren Pressesprecher Steffen Ebert: “Nord Stream 2 äußert sich nicht zu Verträgen mit Auftragnehmern. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Nord Stream 2 erfolgt weiterhin in Übereinstimmung mit den nationalen Genehmigungen und der einschlägigen Gesetzgebung sowie mit den relevanten technischen Standards.”

Sascha Müller-Kraenner geht hier nun auf die weiteren Hürden zur Inbetriebnahme ein: “Was die Zertifizierung der Nord-Stream 2 AG als Netzbetreiber angeht läuft ja zur Zeit das Verfahren durch die Bundesnetzagentur.  Hier hat das BMWI die Pflicht politisch zu prüfen, ob die Energie wirtschaftlichen Beziehungen zu unseren Nachbarländern dadurch beeinträchtigt werden. Dadurch besteht auch eine politische Steuerungsmöglichkeit.

Drittens laufen noch unsere beiden Klagen vor dem Bergamt Stralsund und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bei denen überprüft werden soll, ob die bisherige Genehmigung angesicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz noch haltbar ist.  Wir meinen nein! Insofern stehen der  Inbetriebnahme noch eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen entgegen.

Davon einmal abgesehen sind wir schlauer nach dem Gipfel zwischen Biden und Merkel !“

Ein wenig sind wir das vielleicht schon, denn heute sickerte auch durch, dass die USA sich neben anderen Voraussetzungen für die Rücknahme der Sanktionen  das Recht vorbehalten, Sanktionen zu verhängen, sollte Russland die Energieversorgung als Druckmittel einsetzen.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Regierungspressekonferenz: Merkel heute bei Biden…Wie wird Nord-Stream 2 genehmigt?