Bevor am vergangenen Montag, 12. Juli, während der Regierungspressekonferenz in Berlin von den Journalisten einzelne Fragen zum Treffen zwischen US-Präsident Joe Biden und Kanzlerin Angela Merkel  am heutigen  Donnerstag, 15. Juli, stellen konnten, berichtete Regierungssprecher Steffen Seibert schon freimütig: „Sie wissen, dass sie, die Kanzlerin,  am Donnerstag ( also heute, 15.07.d. Red) auf Einladung des amerikanischen Präsidenten in Washington sein wird.

"...ein Thema über das wir mit der US-amerikanischen Seite im Gespräch sind.....!" Steffen Seibert
“…ein Thema über das wir mit der US-amerikanischen Seite im Gespräch sind…..!” Steffen Seibert

Ich kann Ihnen sagen, dass im Anschluss an bilaterale Gespräche und eine gemeinsame Pressekonferenz der Präsident und die First Lady ein Abendessen im Weißen Haus zu Ehren der Kanzlerin ausrichten werden. An diesem Abendessen wird auch Professor Sauer ( also Merkels Mann, d. Redkt.)  teilnehmen. Außerdem erhält die Bundeskanzlerin bei einer Veranstaltung in Washington die Ehrendoktorwürde der Johns-Hopkins-Universität.“ Annähernd die siebzehnte Ehrendoktorwürde. Soweit Steffen Seiberts Ausführungen dazu , dann aber hagelte es schon Fragen zur russischen Gaspipeline Nord-Stream 2 auf Seibert.

Frage einer Journalistenkollegin : „Wie gut stehen die Chancen, dass der Streit um Nord-Stream 2 bis zum Besuch im Weißen Haus am Donnerstag beigelegt sein wird?

Steffen  Seibert bestätigte: „Nord-Stream 2 ist ein Thema – das haben wir hier vielfach gesagt -, über das wir mit der US-amerikanischen Seite im Gespräch sind. Ich kann nur sagen, dass diese Gespräche andauern. Es ist ein Projekt der Wirtschaft. Was die politischen Aspekte dieses Projekts betrifft, haben wir uns hier vielfach geäußert. Die Position ist bekannt.

Dann wollte die Journalistenkollegin etwas von Seibert wissen, was bis dato noch gar nicht als Frage aufgetaucht war:   „Frage: Kann die Pipeline, wenn sie fertig gebaut ist, sofort in Betrieb genommen werden, oder bedarf es noch irgendeiner Genehmigung?“ Und die Fragestellerin gab gleich auch den Tipp: „Vielleicht kann das Wirtschaftsministerium Ihnen dabei helfen.“

Dr. Beate Baron, die Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, schaltete sich sofort ein und erklärte: : „Das müsste ich im Zweifel noch prüfen. Alle Genehmigungen für den Bau sind erteilt und bestehen oft bereits seit vielen Jahren. Was für die Inbetriebnahme gilt, müsste ich noch klären.

" Was für die Inbetriebnahme gilt, müsste ich noch klären..." Dr. Beate Baron:
” Was für die Inbetriebnahme gilt, müsste ich noch klären…” Dr. Beate Baron:

Eventuell kann dabei auch die Bundesnetzagentur weiterhelfen. Aber ich versuche, das zu klären.“

Umwelt- und Energie-Report hat dementsprechend Beate Baron um Klärung gebeten und da das BMWI die Frage inzwischen behandelt hatte, haben wir einer Sprecher-Kollegin Beate Barons die Antwort erhalten, die wir hier wiedergeben: Da heißt es: „Aktuell läuft der Prozess der sogenannten technischen Abnahme (Röhre 1 ist fertig gebaut, Röhre 2 ist fast fertig gebaut und es muss jetzt eine technische Abnahme erfolgen.). Dieser technische Prozess ist ein Prozess, den die Nordstream 2 AG durchführen muss, so dass Sie sich hier an die Nordstream 2 AG wenden müssten.

Für die Genehmigungen zu Fragen des Baus ist das Bundesamt  für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig als zuständige Behörde für Bau in der deutschen Außen und Wirtschaftszone (in dem Fall der Ostsee). Diese Genehmigung bezüglich des Baus ist erteilt. – Abgesehen von den technischen Abnahmen muss die Nordstream 2 AG auch einen Antrag auf Zertifizierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur stellen!“