Dass die russische Gas-Pipeline Nord-Stream 2, sie ist zwar  fast  fertiggestellt, noch dieses Jahr in Betrieb gehen wird, wie der Vorstand des Unternehmens das die Pipeline baut, die Nord-Stream AG, erklärt hat, kann niemand mit Sicherheit bestätigen. Die Grünen, voran die Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock,  bereiten weitere  Gegenmaßnahmen vor, die bei einer möglichen Regierungsbeteiligung noch anderes Gewicht erhalten können.

Welche Genehmigungen sind bei Nord-Stream 2 noch notwendig...?.; Vorsitzende der Grünen: Annalena Baerbock
Welche Genehmigungen sind bei Nord-Stream 2 noch notwendig…?.; Vorsitzende der Grünen: Annalena Baerbock

Die Bauarbeiten sollen zwar, laut Nord-Stream AG  noch diesen Monat beendet werden.  Dass aber bald russisches Gas durch die Pipeline strömt, können nicht nur  mehrere Umweltorganisationen, wie auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH)  verhindern, sie klagen gegen das Projekt. Die DUH  bekräftigte angesichts der Einigung mit den USA, fossile Großprojekte wie Nord-Stream 2 passten “nicht mehr in die Zeit”.   Verzögern könnten die Inbetriebnahme  auf jeden Fall die Grünen, die nach der Bundestagswahl im September womöglich an der Regierung beteiligt sein werden: Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock lehnt Nord Stream 2 aus geostrategischen sowie aus klimapolitischen kategorisch  Gründen ab. Jetzt wurde bekannt, dass die Kanzlerkandidatin der Grünen im Juli zwei brisante Anfragen an die Bundesregierung gestartet hat. Die Fragen und die Antworten der Bundesregierung liegen Umwelt- und Energie-Report vor.

Annalena Baerbock, will in ihrer Anfrage von der Bundesregierung wissen:

„Welche Genehmigungen/Zertifizierungen und Gerichtsurteile sind nach Kenntnis     der Bundes-regierung bei der Nord-Stream 2 Pipeline bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme noch notwendig/nicht entschieden (bitte unter Nennung der jeweiligen Behörde beantworten), und wann rechnet die Bundesregierung jeweils  mit einer Entscheidung?”

Die Antwort zu dieser Frage verfasste der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Andreas Feicht: Und er erklärte: “Die Bundesregierung hat von folgenden Verfahren Kenntnis:

"Die Bundesregierung hat von folgenden Verfahren Kenntnis: ... "; Andreas Feicht ; zuvor VKU-Vize
“Die Bundesregierung hat von folgenden Verfahren Kenntnis: … “; Andreas Feicht ; zuvor VKU-Vize

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist ein Beschwerdeverfahren der Nord-Stream 2 AG gegen die BNetzA wegen Ablehnung des Antrags auf Freistellung nach § 28b EnWG Seite 3 von 3 (Az. VI-3 Kart 211/20 [V]) anhängig. Die Entscheidung soll am 25. August 2021 verkündet werden.

Seit 2020 läuft ein Schiedsverfahren unter dem Energie Charta Vertrag zwischen der Nord Stream 2 AG und der Europäischen Union (PCA CASE No 2020-07).

Des Weiteren sind ein Rechtsmittelverfahren der Nord Stream 2 AG gegen Parlament und Rat vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-348/20 P) zur Frage der Wirksamkeit der Richtlinie (EU) 2019/692 anhängig.

Am 27. Juni 2020 hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Klage auf Überprüfung der vom Bergamt Stralsund erteilten Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 eingereicht. Am 10. Mai 2021 hat die DUH die laufende Klage ergänzt. Entscheidungsdaten sind der Bundesregierung in allen drei Fällen nicht bekannt. Wie uns, Umwelt- und Energie-Report, die DUH auf Anfrage vorab mitteilte findet die Verhandlung ihrer Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung der Betriebsgenehmigung findet nun am 16. November vor dem OVG Greifswald statt. Es bleibt also spannend. Vor allem wird sich schon sehr bald nach der Bundestagswahl am 26. September, die neue Bundesregierung, möglicherweise unter Beteiligung der Grünen mit dem zentralen Streitthema beschäftigen müssen.

Am 2. Juni 2021 hat die DUH Antrag auf Widerruf der Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Errichtung und Betrieb des Nord-Stream- 2-Pipelinesystems im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone nach § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz beim BSH gestellt. Der Antrag wird gegenwärtig vom BSH bearbeitet.

Dies ist aber erst der erste Teil der aktuell zwei Anfragen der Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock  an die Bundesregierung. Über die zweite, sie befasst sich mit der zwischen Kanzlerin Angela Merkel und US-Präsident ausgehandelten Einigung in Sachen Nord-Stream 2 ,  Ukraine, und europäischer Einbindung, berichten wir umgehend.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nord-Stream 2: Trotz Einigung mit USA … noch lange nicht am Netz?

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