Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)  hat am vergangenen Montag bekannt gegeben, sie reiche gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen neue Klimaklagen gegen fünf weitere Landesregierungen ein. Konkret richten sich die vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Klagen gegen die Landesregierungen von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

"...Beim Klimaschutz sieht es bei den Ländern noch schlechter aus als auf Bundesebene...!". ..,DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger
“…Beim Klimaschutz sieht es bei den Ländern noch schlechter aus als auf Bundesebene…!” DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger

Die Beteiligten fordern die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Keines der Länder hat, so heißt es in der Klage,  bisher ein Landesklimaschutzgesetz. Bereits Anfang Juli hat die DUH mit Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerden gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet erklärte in dem Zusammenhang: Klimaschutz ist nicht nur Bundes-, sondern auch Landessache. Nicht nur die Bundesregierung ist verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen, sondern auch die Landesregierungen. Trotzdem sieht es bei allen Ländern, gegen die wir heute Verfassungsbeschwerde einreichen, beim Klimaschutz noch schlechter aus als auf Bundesebene. Diese Landesregierungen tun schlichtweg zu wenig.“