“… die auf Kosten unserer Zukunft ihre klimaschädlichen Geschäfte machen….!”
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace gehen seit Freitag, 03. September, juristisch gegen die deutschen Konzerne Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW und Wintershall Dea wegen mangelndem Klimaschutz vor.
Sie fordern die Konzerne auf, den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen deutlich zu beschleunigen: Bis zum Jahr 2030 sollen die drei deutschen Autohersteller unter anderem den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner stoppen, das Öl- und Erdgasunternehmen Wintershall Dea soll spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen.
„Seit Jahrzehnten gibt es Unternehmen, die auf Kosten unserer Zukunft ihre klimaschädlichen Geschäfte machen. Die Zeit für fossile Industrien ist jetzt abgelaufen“, konstatierte die DUH anlässlich der Bekanntgabe der Klagen.
Die Umwelthilfe gab am Freitag auch weitere Informationen und erklärte auf Grundlage des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichtes gehen die beiden DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner sowie die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz juristisch gegen die klimaschädlichen Aktivitäten von Unternehmen mit massivem CO2-Ausstoß vor. „Denn auch Unternehmen müssen sich an Grundrechte halten und die Zukunft folgender Generationen schützen. Das heißt: Auch Unternehmen müssen sich an das Pariser Klima-Limit halten“, beschreibt kurz gefasst ihre Klagegrundlage.
Und sie betonen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz sowie der Erdöl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea „… sind für mehrere hundert Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Damit muss Schluss sein: Die Unternehmen dürfen nicht mehr als das ihnen laut dem Weltklimarat IPCC und dem Pariser Klima-Limit zustehende CO2-Restbudget verbrauchen. „Wir fordern deshalb von den Autoherstellern den weltweiten Ausstieg aus dem Verbrenner bis 2030. Wintershall Dea darf spätestens ab 2026 keine neuen Erdgas- und Erdölfelder mehr erschließen“, erklären die drei DUH- Spitzen.
Weiter gaben sie bekannt als ersten Verfahrensschritt hätten die drei Unternehmen am Freitag, 3. September, je ein Anspruchsschreiben erhalten, mit dessen Unterzeichnung sie sich selbst zu den genannten Unterlassungen verpflichten können. „Tun sie das nicht, wird Klage gegen sie eingereicht“, lautet ihr nüchternes Fazit.