Auch gegen die Wintershall Dea plant die Deutsche Umwelthilfe Klage ( DUH)  einzureichen. „Wir prüfen zur Zeit noch die vorgestern abgegebene Stellungnahme des Unternehmens. Schon jetzt aber ist klar, dass die Wintershall DEA weiterhin plant, ihr Öl- und Gasgeschäft auszuweiten und damit den Rahmen des dem Unternehmen zur  Verfügung stehenden CO2-Budgets deutlich überschreiten wird“, erklärte Sascha Müller- Kraenner,  Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe gegenüber Umwelt- und Energie-Report  (U + E) gestern, Mittwoch 22. September.

" Wintershall DEA plant weiter , ihr Öl- und Gasgeschäft auszuweiten und damit den Rahmen des dem Unternehmen zur  Verfügung stehenden CO2-Budgets deutlich zu überschreiten ...!"   Sascha Müller-Kraenner, DUH Bundesgeschäftsführer..!.“ Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler  duh
” Wintershall DEA plant weiter , ihr Öl- und Gasgeschäft auszuweiten und damit den Rahmen des dem Unternehmen zur Verfügung stehenden CO2-Budgets deutlich zu überschreiten …!” Sascha Müller-Kraenner, DUH Bundesgeschäftsführer..!.“ Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler duh

Weiter erklärte der DUH-Spitzenmann gegenüber  U + E „Die Wintershal Dea  (WD) ignoriert bei ihren Berechnungen und den unternehmensinternen Klimaschutzzielen auch vollständig die sogenannten Scope 3 Emissionen aus dem Verkauf ihrer Produkte. Diese Scope 3 Emissionen waren der hauptsächliche Fokus unseres Anforderungsschreibens und machen das Gros der Emissionen der WD aus.“

Zuvor war  bekannt geworden war, dass die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Montag, den 20. September, erstmals Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen erhoben haben. Die DUH bestätigte sie richteten sich gegen die beiden Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz. Die Klageschriften wurden bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht.

Die Umweltschützer fordern darin von BMW und Mercedes den klimagerechten Umbau ihrer

.... dass wir ein Grundrecht auf Klimaschutz haben ...! " DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger
“…. dass wir ein Grundrecht auf Klimaschutz haben …! ” DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger

Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes.

BMW und Mercedes-Benz sollen dazu unter anderem bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen. Klägerinnen und Kläger in den Zivilprozessen sind die Geschäftsführenden der DUH Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch. Es sind die ersten Verfahren gegen deutsche Unternehmen, die auf dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr basieren. (Umwelt- und Energie-Report hatte  berichtet, s. unten)

„Das Urteil der Verfassungsrichter bedeutet, …. dass wir ein Grundrecht auf Klimaschutz haben …”,  erklärte dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt und zugleich forderte: “… dieses Grundrecht muss nicht nur der Staat achten, daran müssen sich auch große Konzerne halten, die für den Ausstoß von mehr CO2 verantwortlich sind als ganze Industriestaaten!”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:… die auf Kosten unserer Zukunft ihre klimaschädlichen Geschäfte machen …!”

und auch:  Wintershall Dea zeigt Flagge gegen DUH  …. wie geht es weiter ???