Bei wenigen Themen rund um Klimaschutz und Energiewende herrscht so breiter Konsens, wie bei der Notwendigkeit, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bilanzierte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am vergangenen Mittwoch, 01. September.

"... die größten Stolpersteine beim Umbau des Energiesystems ....!" Kerstin Andreae
“… die größten Stolpersteine beim Umbau des Energiesystems ….!” Kerstin Andreae

Zugleich rechnet sich der Verband an er habe  die größten Stolpersteine beim Umbau der Energiesystems analysiert und insgesamt 25 konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Planung und die Genehmigung von Energiewende-Projekten gestrafft werden können, damit mehr Projekte in kürzerer Zeit realisiert werden können.

Um die Klimaschutzziele ebenso wie die Ziele des European Green Deal zu erreichen, ist aus Sicht des Verbandes  ein umfangreicher Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur erforderlich. „Allein erzeugungsseitig…“ , heißt es in dem Analysepapier  ist in den nächsten zehn Jahren ein Zubau von mindestens 100 GW PV-Anlagen, 50 GW Windenergie an Land, 12 GW Windenergie auf See und 15 GW Gas-KWK-Anlagen erforderlich. Hinzu kommt demnach noch der erforderliche Ausbau der Energienetze.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung  konstatierte angesichts der Daten: „Ein derart ambitionierter Ausbau in den kommenden zehn Jahren ist in der momentanen Rechtslage nicht realisierbar!“ „Planungs- und Genehmigungsverfahren sind aktuell mit großen Hürden verbunden, nehmen viel Zeit in Anspruch und Bescheide werden häufig gerichtlich angefochten. Wir brauchen dringend mehr Tempo bei der Umsetzung von Investitionen und Projekten. Daher erwarten wir von der nächsten Bundesregierung, sich in den ersten 100 Tagen mit konkreten Maßnahmen zu befassen, die diesen Knoten lösen. Hier geht es um einen großen Wurf, denn nicht ein einzelnes Hindernis bremst oder verhindert neue Projekte, sondern die Summe der Probleme. Daneben brauchen wir für alle Beteiligten den einen Leitgedanken der Ermöglichung: Vorhabenträger, Verwaltung und Gesetzgeber müssen gemeinsam das übergeordnete gesellschaftliche Ziel verfolgen, die Energiewende möglich zu machen.“