„Ein Vorhaben, das die Bundesregierung lange verhandelt hat, kommt heute hoffentlich zu seinem guten Ende“, verkündete am vergangenen Mittwoch, 08 September,  Stephan Gabriel Haufe , Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, während der Regierungspressekonferenz in Berlin.

".. .Es ist nicht ganz so einfach umzusteigen........" ;  Stephan Gabriel Haufe, Bild Sascha Hilgers
“… Es ist nicht ganz so einfach umzusteigen……..” ; Stephan Gabriel Haufe, Bild Sascha Hilgers

Seit dem Mittwoch  gilt nämlich die aktualisierte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, erklärte Haufe weiter und betonte: „ Damit gilt das Glyphosatverbot in Deutschland. Das heißt, dass unmittelbar glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel beim Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich und auf allen öffentlichen Bereichen wie zum Beispiel auch Spielplätzen verboten werden. In der Landwirtschaft, zum Beispiel bei der Vorerntebehandlung, wird der Einsatz von Glyphosat sofort verboten. Glyphosat wird ab 2024 endgültig verboten. Es ist nur noch bis 31. Dezember 2023 erlaubt, es in bestimmten Bereichen einzusetzen, danach nicht mehr. Das ist der europarechtlich früheste Zeitpunkt!“ nach dem ausführlichen Statement ergänzte er auch gegenüber den aufmerksam lauschenden Journalistenkolleginnen und – Kollegen: „ Sie wissen ja, dass wir das über das Europarecht regeln müssen und dass wir von diesem Zeitpunkt abhängig sind!“

Er ergänzte dann zunächst noch: „Zusätzlich wird ein Mindestabstand für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Immer dort, wo sie eingesetzt werden und Gewässer sind, muss ein Mindestabstand von 5 oder 10 Metern eingehalten werden.
Außerdem wird der finanzielle Ausgleich für Landwirte aufgestockt, den sie bekommen, wenn sie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entsprechend vollziehen. Ab 2022 werden dann noch einmal 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt!“
Eine Journalistenkollegin wollte dann- sie klang besorgt- wissen: „Frage: Können Sie kurz erläutern, wo Glyphosat jetzt noch weiterhin eingesetzt werden kann und warum?“

Haufe bestätigte: „Ja. Es darf noch in bestimmten Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel bei Sonderkulturen wie im Obst-, Gemüse- und Weinbau. Das darf es auch in bestimmten geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten. Es ist nicht ganz so einfach umzusteigen. Die Landwirte brauchen in diesen Bereichen natürlich Pflanzenschutzmittel, um ihre Kulturen dort ziehen zu können. Deswegen haben wir uns immer dafür ausgesprochen, einen schrittweisen Verbotsweg zu gehen, damit es Übergangsphasen gibt, an Alternativen gearbeitet werden kann und sich die Landwirte, gerade bei Sonderkulturen, darauf einstellen können!“