„Auch die vom Betreiber verkündete Fertigstellung von Nord-Stream 2 ändert nichts an den klimapolitischen Tatsachen: Als größtes fossiles Projekt Europas darf die Pipeline niemals in Betrieb gehen“, mahnte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am vergangenen Montag anlässlich der Bekanntgabe der Fertigstellung „…der umstrittenen russischen Mega-Pipeline“ am selben Tag.

Klagen: Es geht immer weiter. gegen die Bundesregierung, die Automobilkonzerne und auch noch gegen Nord-Stream 2...? DUH-Geschäftsführer Resch (links).hier mit ... "...; DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht ...
Klagen: Es geht immer weiter. gegen die Bundesregierung, die Automobilkonzerne und auch noch gegen Nord-Stream 2…? DUH-Geschäftsführer Resch (links).hier mit … “…; DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht …

Der DUH-Spitzenmann  erklärte ganz nüchtern und deutlich: Alles andere wäre eine klare Absage an jegliche ernsthafte Anstrengungen zur Eindämmung der Klimakrise. „Das wird nicht zuletzt durch den neuesten Bericht des Weltklimarats IPCC deutlich. Noch haben wir die Chance, die Inbetriebnahme dieses größten fossilen Infrastrukturprojektes in Europa zu stoppen!“

Und er kündigte noch mal an: „ Wir werden deshalb weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine klimapolitische Neubewertung des Vorhabens durch die deutschen und europäischen Behörden zu erreichen.“

Dass die DUH auch nicht vor harten Klagen bei Gericht zurückschreckt und vielfach mit Erfolgsmeldungen aus den Gerichtssälen in die Öffentlichkeit zurückkehrt macht auch die Erfolgsmeldung  auf der eigenen Website deutlich Dort feiert die DUH vor allem: Es ist die wohl bedeutendste Umweltschutz-Entscheidung in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter geben den von uns unterstützten Verfassungsbeschwerden in den wichtigsten Punkten statt und sagen klar: Klimaschutz ist Grundrechtschutz! Der Staat ist laut Artikel 20a GG verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, Klimaneutralität zügig zu erreichen. Und insbesondere bei den jungen Generationen wiegt das „Recht auf (eine lebenswerte) Zukunft“ besonders schwer. Die Bundesregierung kommt ihrer Pflicht durch viel zu wenig Klimaschutz und ein in Teilen verfassungswidriges Klimaschutzgesetz nicht nach. Folge des Klageerfolgs

Die Bundesregierung  erhielt den den dringenden Auftrag, sofort zu handeln: Sie musste das Klimaschutzgesetz schnellstens – spätestens bis 2022 – nachbessern und viel energischere Schritte vor allem in den Jahren bis 2030 unternehmen.

Nun ist noch  die deutsche Automobilindustrie im Fokus der DUH. Sie  und Greenpeace gehen seit dem Sonntag 05. September  gegen deutsche Automobilkonzerne wegen mangelndem Klimaschutz vor. Sie fordern BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen und Wintershall Dea auf, den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen deutlich zu beschleunigen. Die Unternehmen haben eine Unterlassungserklärung erhalten. Unterzeichnen sie die nicht klagen DUH und Greenpeace gegen die Konzerne.