Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern, Donnerstag 02. September,  im Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur der EU-Kommission recht gegeben.

".... Das Urteil des EuGH erfordert die Neuordnung der Kompetenzen ...!" Kerstin Andreae bild BDEW
“…. Das Urteil des EuGH erfordert die Neuordnung der Kompetenzen …!” Kerstin Andreae bild BDEW

Laut dem Urteil hat der deutsche Gesetzgeber die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde zu stark beschränkt. Die Behörde muss für die Zukunft einen größeren Entscheidungsspielraum in der Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Regulierung der Strom- und Gasnetze erhalten. Trotz der festgestellten Verstöße des nationalen Rechts gegen Europarecht bleiben die Verordnungen sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur vorerst gültig und sind von den Behörden und Gerichten weiter anzuwenden, heißt es dazu.

„Das Urteil des EuGH erfordert die Neuordnung der Kompetenzen in der Energieregulierung“, stellte  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung anschließend nach Bekanntwerden des EuGH-Spruchs fest.

Die inhaltlichen Regulierungsvorgaben und bisherigen Maßnahmen der Regulierungsbehörden sind demnach nicht Gegenstand des Verfahrens und standen zu keinem Zeitpunkt in der Kritik.

Welche langfristigen Folgen die Entscheidung für die Energiewirtschaft haben wird, ist auch aus Sicht von Kerstin Andreae noch offen. Dies hänge auch davon ab, wie der durch das Urteil entstandene Gestaltungsspielraum von Behörden und Politik in den kommenden Monaten genutzt werde.

Für Kerstin Andreae und den BDEW ist aber klar: Die Regulierungsbehörden erhalten in Zukunft eine

größere Verantwortung. In ihren Entscheidungen müssen sie den durch die Energiewende steigenden

"..Der EuGH stellt zudem aber klar ...?" ; Sitzung EuGH, bild
“..Der EuGH stellt zudem aber klar …?” ; Sitzung EuGH, bild eugh

Anforderungen an die Netzinfrastrukturen Rechnung tragen. Die hierfür notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber ist langfristig sicherzustellen, fordert die BDEW-Vorsitzende. Dagegen müssten die politischen Grundentscheidungen weiter der Gesetzgeber treffen können. Das behördliche Handeln hat sich in seiner Zielsetzung an den Grundentscheidungen für eine erfolgreiche und konsequente Energiewende auszurichten. Der EuGH stellt zudem aber klar, dass Maßnahmen für eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Regulierungsbehörde getroffen werden können.

Und die BDEW-Spitzenfrau fordert weiter: Die Netzbetreiber benötigen auch in einem System größerer administrativer Entscheidungsspielräume der Regulierungsbehörde ein hohes Maß an Investitionssicherheit. Hierfür grundlegend sind eine weitreichende Transparenz regulierungsbehördlicher Entscheidungen sowie ein hohes Maß an Vorhersehbarkeit und Planbarkeit, das heute durch die Verordnungen gewährleistet wird !

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Zusätzliche Unsicherheiten für die kommunalen Netzbetreiber