Gestern, Donnerstag 02. September, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland zur Umsetzung der EU-Elektrizitätsrichtlinie und der EU-Erdgasrichtlinie verkündet. Umwelt- und Energie-Report berichtet heute ausführlich, s. unten.

 "Zusätzliche Unsicherheiten für die kommunalen Netzbetreiber ... !" Ingbert Liebing foto vku
“Zusätzliche Unsicherheiten für die kommunalen Netzbetreiber … !” Ingbert Liebing foto vku

Beide Richtlinien sind Teil des dritten EU-Energiebinnenmarktpakets von 2009. Die EU-Kommission hatte Deutschland unter anderem vorgeworfen, die europäischen Vorgaben zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde (hier der Bundesnetzagentur BNetzA) zu missachten. Mit der Urteilsverkündung wurde das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nun abgeschlossen.

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland mit seinen Verordnungsvorgaben gegen die EU-rechtlich vorgegebene Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur verstößt“, konstatierte gestern auch VKU-Chef Ingbert Liebing.

Es sei dem Gesetzgeber demnach kaum möglich, europäische Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz sachgerecht zu konkretisieren und weitere Investitionsanreize für die Energiewende zu schaffen, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. „Für die kommunalen Netzbetreiber bedeutet dies zusätzliche Unsicherheiten bezüglich der Planungs- und Investitionssicherheit, die für den weiteren Aus- und Umbau sowie die Digitalisierung der kommunalen Strom- und Gasnetze notwendig sind“, mahnt auch der VKU-Chef.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Zu Bundesnetzagentur: „ Der EuGH stellt zudem aber klar …!!!“ ???“