Die EU-Kommission hat gestern, Mittwoch 13. Oktober,  einen Beschluss zu den gegenwärtig überhöhten Energiepreisen angenommen und will mit den Toolbox genannten Maßnahmen aufzeigen welche Instrumente zur Verfügung stehen, um den weltweiten Anstieg der Energiepreise zu bewältigen und den Menschen und Unternehmen in Europa zu helfen. Umwelt- und Energie-Report hatte zuvor schon von den Absichten  und Zielen der Kommission berichtet, s. unten

"..Der weltweite Anstieg der Energiepreise gibt der EU Anlass zu ernsthafter Besorgnis..."; Kadri Simson
“..Der weltweite Anstieg der Energiepreise gibt der EU Anlass zu ernsthafter Besorgnis…”; Kadri Simson

EU-Energiekommissarin Kadri Simson betonte  bei der Vorstellung der Toolbox: „Der weltweite Anstieg der Energiepreise gibt der EU Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Nun, da wir die Pandemie hinter uns lassen und unsere wirtschaftliche Erholung in Gang setzen, ist es wichtig, benachteiligte Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und die europäischen Unternehmen zu unterstützen!!

Und auch der Kommission ist klar geworden, die derzeitigen Energie-Preisspitzen erfordern „… eine rasche und koordinierte Reaktion. Der bestehende Rechtsrahmen ermöglicht es der EU und ihren Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die unmittelbaren Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen zu bewältigen“, heißt es in der Kommissionserklärung.

Dabei sollten gezielte Maßnahmen Priorität haben, mit denen die Auswirkungen des Preisanstiegs auf gefährdete Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine Unternehmen rasch abgemildert werden können. Diese Maßnahmen sollten im Frühjahr, wenn eine Stabilisierung der Lage erwartet wird, leicht angepasst werden können. Ziel der Maßnahmen, so Kommissarin Kadri Simson: „Unser langfristiger Übergang zu saubereren Energiequellen und die entsprechenden Investitionen sollten nicht

.... wir zeigen wie es geht ....
…. wir zeigen wie es geht ….

beeinträchtigt werden!“

Die Sofortmaßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen sollen so aussehen:

  • Einkommensunterstützung im Notfall für von Energiearmut betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher, z. B. durch Gutscheine oder teilweise Begleichung von Energierechnungen, was mit Einnahmen aus dem EU-EHS unterstützt werden könnte;
  • Genehmigung von Zahlungsaufschüben für Energierechnungen;
  • Vorkehrungen zum Schutz vor Stromabschaltungen und anderen Netztrennungen;
  • Einführung vorübergehender, gezielter Senkungen der Steuersätze für schutzbedürftige Haushalte;
  • Hilfen für Unternehmen oder Industriezweige im Einklang mit dem EU-Beihilferecht;
  • Intensivierung der internationalen Kontakte im Energiebereich, um die Transparenz, Liquidität und Flexibilität der internationalen Märkte zu gewährleisten;
  • Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen auf dem Energiemarkt und Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um eine weitere Verstärkung der Überwachung der Entwicklungen auf dem CO2-Markt;
  • Förderung der Erweiterung des Marktes für Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom und Unterstützung dieser Verträge durch flankierende Maßnahmen.

Trotz aller Maßnahmen heißt es weiter in der Kommissions-Erklärung: „Der Übergang zu sauberer Energie ist die beste Absicherung gegen künftige Preisschocks und muss beschleunigt werden. Die EU wird weiterhin ein effizientes Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien entwickeln. Obwohl erschwinglichere erneuerbare Energien bei der Versorgung des Stromnetzes und der Preisgestaltung eine immer größere Rolle spielen, sind andere Energiequellen, einschließlich Gas, bei hoher Nachfrage weiterhin erforderlich!“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Mit dem EU-Werkzeugkasten auf die gestiegenen Energiepreise antworten

und lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Strom- und Gaspreisegeben für Kunden und Unternehmen Anlass zur Sorge

Über die von der Kommission mittelfristig geplanten Maßnahmen berichten wir wir in den nächsten tagen weiter.