„Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält viele wichtige und dringend notwendige Impulse für den Schutz der Wasserressourcen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Wassermanagement, Vermeidung von Einträgen in die Gewässer, die ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft sowie die Vorlage einer Wasserstrategie.

"... den Ernst der Lage erkannt  ...!"  ;  Martin Weyand,
“… den Ernst der Lage erkannt …!” ; Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer

„Mit Blick auf Nitrateinträge der Landwirtschaft scheint die ( die neue Ampel)-Koalition den Ernst der Lage erkannt zu haben“,  urteilte  Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser am vergangenen  Mittwoch, 24. November nachdem am selben Tag die Ampel-Koalition  ihren Koalitionsvertrag vorgestellt hatte.

Weyand lobt weiter sie kündige an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die europarechtlichen Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen zu erreichen und bekenne sich klar zu einer Agrarwende. So solle die gesamte Landwirtschaft an den Zielen Umwelt- und Ressourcenschutz ausgerichtet werden und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 Prozent steigen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Belastung der Böden und des Grundwassers durch Düngung und den Einsatz beispielsweise von Pestiziden zu reduzieren. „Nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger darf ein im Koalitionsvertrag vorgesehener Erschwerniszuschlag für die Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten führen. Hier muss klar das Verursacherprinzip zu Geltung kommen“, forderte Weyand aber auch.

Weiter aber lobte er erfreulich sei, dass sich die Koalition zu einer Nationalen Wasserstrategie mit Leitlinien zur Wasserentnahme sowie einem Vorrang der Trinkwasserversorgung bekennt. Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels sei  es eben dringend erforderlich, der öffentlichen Trinkwasserversorgung einen Vorrang bei der Trinkwassernutzung einzuräumen. Dieser Vorrang muss aber auch  im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden, forderte der BDEW Spitzenmann.

Zugleich verwies er auf die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer  die ein weiteres Mal eindrücklich vor Augen geführt habe. Und er lobte in diesem Zusammenhang, es sei , positiv, dass die neue Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie erarbeiten möchte.

Er forderte: „Um die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern, brauchen wir eine gut durchdachte Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik. Wichtige Bausteine hierzu – wie die Unterstützung bei Investitionen in Klimaresilienz und klimafeste Infrastrukturen sowie

"... Um die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern, brauchen wir eine gut durchdachte Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik ...";
“… wir brauchen eine gut durchdachte Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik …”;

Flächenentsiegelungsprojekte – sind im Koalitionsvertrag enthalten und sollten zeitnah umgesetzt werden!“

Kritisch dagegen sieht der BDEW, dass die neue Bundesregierung eine Novelle des Abwassergabengesetzes plant. Hierbei müsse der Anreiz zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen sowie die Umsetzung einer Herstellerverantwortung der Maßstab sein. „Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger allein die Kosten für die Einführung zusätzlicher Reinigungsstufen in der Abwasserentsorgung zahlen, obwohl sie für die Herstellung der zu entfernenden Stoffe ursächlich nicht verantwortlich sind“, Mahnte Weyand. Und er verwies darauf, dass  Analysen zeigten, dass dies zu Gebührensteigerungen um bis zu 20 Prozent führen könnte. Entscheidend sei es deshalb, dass die Novelle gleichzeitig Anreize zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen bei den Herstellern schafft. Eine Möglichkeit hierzu wäre ein Fondsmodell, das die Kosten zur Abwasserreinigung nach dem Verursacherprinzip umlegt, schlägt Weyand im Sinne des BDEW vor.