Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt inzwischen in zehn Bundesländern Kinder und junge Erwachsene im Kampf für mehr Klimaschutz vor Gericht. Am vergangenen Donnerstag, 09. Dezember,  hat die  DUH nun gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen entsprechende neue Klimaklagen gegen die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen eingereicht. Die Beteiligten fordern Landesklimaschutzgesetze, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen.

" Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg unzureichend  ...! " DUH-Anwalt Prof. Remo  Klinger
” Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg unzureichend …! ” DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger

Baden Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen regiert das Bundesland zusammen mit der CDU. Die Grünen hatten bei der Landtagswahl am 14. März des Jahres mit 32,6 Prozent der Stimmen einen so hohen Stimmenanteil für sich buchen können wie noch nie bei einer Landtagswahl in Deutschland, während der bisherige Koalitionspartner CDU  mit rund 24,1 Prozent sein niedrigstes Ergebnis im Land erzielte.

Trotzdem nun klagt die DUH zusätzlich zu den vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden in Baden-Württemberg vor dem

Zielscheibe der DUH ... ;  Ministerpräsident Winfried  Kretschmann
Eine Zielscheibe der DUH … ; Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf Erstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“. Das Konzept hätte nach dem Gesetz bereits 2020 erstellt werden müssen, liegt allerdings noch immer nicht vor und wird in diesem Jahr auch nicht mehr verabschiedet, beklagt die Umwelthilfe.

Verbandsanwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet konstatiert: Die Klimaschutzgesetze in Baden-Württemberg und Niedersachsen sind unzureichend. Mit ihnen werden die Länder nicht in der

"Die Landesregierung in Baden-Württemberg tut zu wenig für den Klimaschutz.  ..." ; .DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch,
“Die Landesregierung in Baden-Württemberg tut zu wenig für den Klimaschutz. …” ; .DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch,

Lage sein, ihren Anteil an der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu erbringen.”

In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken. Die Ziele als solche genügen schon nicht, um einen ausreichenden Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten lautet das Fazit von Klinger und der DUH insgesamt.  Und weiter kritisiert er es fehlen auch Zwischenschritte, mit denen überprüft werden kann, ob die Ziele eingehalten werden.

Die Beschwerdeführerin aus Baden-Württemberg An Janna Mahendrarajah, moniert: „Ein lebenswertes und vor allem gerechtes Leben funktioniert nicht, wenn wir unsere Ökosysteme ausbeuten. Wir müssen jetzt für Klimagerechtigkeit sorgen. Deshalb verklage ich die baden-württembergische Landesregierung.“

Das Fazit von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH lautet ganz nüchtern : „Die Landesregierung in Baden-Württemberg tut zu wenig für den Klimaschutz. Auch das novellierte Klimaschutzgesetz setzt sich nicht ausreichende Ziele. Mehr noch: Es fehlen die konkreten Maßnahmen zur verbindlichen Reduktion der Klimagasemissionen. Offensichtlich um Konflikte der Regierungsparteien Grüne und CDU zu vermeiden, verschiebt die Landesregierung die nötigen Klimaschutzmaßnahmen auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl.”

"Niedersachsen will ‚Klimaschutzland Nr.1‘ werden, plant aber neue Anlagen für klimaschädliches Flüssig-Erdga...!" Sascha Müller-Kraenner , bild duh
“Niedersachsen will ‚Klimaschutzland Nr.1‘ werden, plant aber neue Anlagen für klimaschädliches Flüssig-Erdga…!” Sascha Müller-Kraenner , bild duh

Auch in Niedersachsen enthält das  Klimaschutzgesetz enthält keine ausreichenden Ziele, um die Treibhausgasemissionen ausreichend zu reduzieren. So will man in Niedersachsen die Klimaneutralität erst im Jahr 2050 erreichen, obwohl das Bundes-Klimaschutzgesetz dies für ganz Deutschland schon im Jahr 2045 vorsieht.
„Niedersachsen will ‚Klimaschutzland Nr.1‘ werden, plant aber neue Anlagen für klimaschädliches Flüssig-Erdgas, das häufig mit der besonders umweltbelastenden Fracking-Technik gewonnen wird, kritisiert  Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: Das selbst gesetzte Klimaziel der Treibhausgasneutralität möchte Niedersachsen erst 2050 einhalten statt bereits in 2045, wie der Bund. Sofern Niedersachsen nicht vorhaben sollte, aus der Bundesrepublik Deutschland auszutreten, widerspricht eine solche Regelung nicht nur dem Pariser Klimaschutzabkommen, sondern auch dem Grundgesetz. Die Landesregierung in Niedersachsen muss ihr Klimaschutzgesetz dringend nachbessern.“

Die eingereichten Verfassungsbeschwerden schließen an die wegweisende Klima-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz an, die auf eine von der DUH unterstützte Verfassungsbeschwerde zurückgeht.