„Endlich ist es möglich geworden, Kommunen rechtssicher mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks zu beteiligen“, jubelte gestern, 07. Dezember fast Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Der Verzaubercode dafür heißt laut Busch: § 6 im EEG 2021

"Mehr Solarparks: Der Verzaubercode § 6 im EEG 2021 macht es möglich ...."; Robert Busch
“Mehr Solarparks: Der Verzaubercode § 6 im EEG 2021 macht es möglich ….”; Robert Busch

Der Mustervertrag vereinfache es allen Akteuren, die Kommunalbeteiligung umzusetzen. Gemeinden sichere  er jährliche, gut planbare und frei verwendbare Einnahmen. „Eine bessere Beteiligung an der Energiewende wird kleinere Gemeinden und strukturschwache Regionen stärken und kann zum Game-Changer für den ländlichen Raum werden“, ahnt Robert Busch und verweist zugleich darauf: „… mit unserer Initiative SonneSammeln wollen wir Kommunen ermutigen, die Planung von guten Solarparks aktiv zu gestalten. Neben dem Mustervertrag finden Sie beim bne viele  Informationen dazu – von der Flächenauswahl bis hin zu konkreten Maßnahmen, mit denen die Artenvielfalt im Solarpark gesteigert wird“, erklärte Robert Busch weiter.

Der bne initiierte die Entwicklung des kostenfrei verfügbaren Mustervertrags, konstatierte der Verband.  An der Ausarbeitung haben auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mitgewirkt. Die Kommunalbeteiligung gilt sowohl für geförderte Solarparks, die über Ausschreibungen realisiert werden, als auch für Solarparks, die als Power Purchase Agreement (PPA) ohne Förderung umgesetzt werden.

Jens Vollprecht und Dr. Wieland Lehnert, Partner bzw. Partner Counsel bei der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh), die mit der Erstellung des Vertragswerks beauftragt war, betonen: „Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des § 6 EEG exakt einzuhalten. Eine solche Vereinbarung über die Kommunalbeteiligung am Betrieb eines Solarparks darf erst nach dem Beschluss des Bebauungsplans geschlossen werden. Ein Zusammenhang zwischen einer finanziellen Unterstützung und einer Genehmigung soll so ausgeschlossen werden.“

Auf dem neuen Portal SonneSammeln  finden Kommunen nun Schritt für Schritt alle nötigen Informationen – vom Planungs- und Genehmigungsprozess über Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern bis zum laufenden Betrieb der Freiflächenanlagen und der sich entwickelnden Artenvielfalt. Und Robert Busch ahnt bereits jetzt, dass neue Zeiten anbrechen. Er prognostiziert: „Angesichts des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung wird der Ausbau der Photovoltaik in der Fläche noch einmal deutlich an Fahrt aufnehmen