Die EU-Kommission hat gestern, Mittwoch 15. Dezember, auch einen Vorschlag für eine Verordnung zu Methanemissionen im Energiesektor veröffentlicht. Mit diesem  neuen einheitlichen Rechtsrahmen für die Quantifizierung und Berichterstattung sowie Behebung von Leckagen  sollen  Methanemissionen schnell noch weiter zu reduziert werden. Die Instrumente knüpfen an die bisherigen Aktivitäten der Gaswirtschaft an, konstatierte der Bundesverband der gas- und Wasserwirtschaft (BDEW)

.. es bedarf  einheitlicher Standards, um die Transparenz zu verbessern und mehr Vergleichbarkeit zu erzielen.   !!!.......
.. es bedarf einheitlicher Standards, um die Transparenz zu verbessern und mehr Vergleichbarkeit zu erzielen. !!!…….

Mit den Maßnahmen zum Aufspüren, Identifizieren und Beheben von Lecks werden die Methanemissionen bereits seit vielen Jahren erfolgreich (in Deutschland um 40 Prozent gegenüber 1990) reduziert.

Aus Sicht des BDEW  bedarf es einheitlicher Standards, um die Transparenz zu verbessern und mehr Vergleichbarkeit zu erzielen. Dabei gilt es, einen stabilen Regulierungsrahmen zu etablieren, welcher technisch umsetzbar ist, die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt und die unterschiedlichen Gegebenheiten zwischen den Ländern ebenso wie zwischen den Wertschöpfungsstufen berücksichtigt.

Neben der Konsistenz mit bestehenden Vorgaben ist wichtig, dass die EU-Verordnung den Rahmen setzt und für die konkrete technische Umsetzung auf die technischen Regelwerke verweist. Dies gilt auch hinsichtlich der Informationspflichten beim Import von Erdgas und anderen fossilen Energieträgen. Um schnell Erfolge zu erzielen, sind Maßnahmen prioritär dort zu ergreifen, wo bei gleichem Ressourceneinsatz die größte Emissionsreduzierung erreicht werden kann.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits am vergangenen Montag, 13. Dezember, die Notwendigkeit dieser neuen Maßnahmen betont, zugleich warnt sie  jedoch vor eklatanten Lücken im Kommissionsvorschlag.

Im Entwurf der Verordnung, den die DUH nach eigenen Angaben  im Vorfeld bereits einsehen konnte, fehlt mit dem petrochemischen Sektor einer der größten Verbraucher von Öl und Erdgas. Auch Importe von fossilen Brennstoffen sollen laut Entwurf nicht reguliert werden, obwohl bis zu 90 Prozent der Methan-Emissionen importierter Brennstoffe in der Vor- Lieferkette außerhalb der EU entstehen. Außerdem werden im Entwurf keinerlei Maßnahmen für die Reduktion landwirtschaftlicher Methan-Emissionen vorgeschlagen, kritisiert die DUH.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Europa hat sich auf dem Klimagipfel in

"Auch Importe von fossilen Brennstoffen sollen laut Entwurf nicht reguliert werden,...!" Sascha Müller-Kraenner , bild duh
“Auch Importe von fossilen Brennstoffen sollen laut Entwurf nicht reguliert werden …!” Sascha Müller-Kraenner , bild duh

Glasgow zur Reduktion seiner Methan-Emissionen verpflichtet“, wiederholte Sascha Müller-Kraenner, DUH- Bundesgeschäftsführer anlässlich der geplanten neuen Maßnahmen.  Und er verweist darauf, die EU importiere über 80 Prozent des von ihr verbrauchten fossilen Gases und 90 Prozent des Rohöls.

Anstatt die neuen Regeln auch auf Importe anzuwenden, will die Kommission den größten Teil der Methan-Emissionen durch den europäischen Verbrauch schlicht ausklammern. Deswegen muss das EU- Parlament den Entwurf der Methanverordnung nachschärfen und dafür sorgen, dass zukünftig in der gesamten Lieferkette Leckagen effektiv vermieden werden. Die neue Bundesregierung muss sich hinter das EU- Parlament stellen und die Ausweitung der Methanverordnung auf Importe und den petrochemischen Sektor einfordern!“

“ Mit der Methanverordnung wird die EU-Kommission erstmals Verpflichtungen zur Messung, Meldung und Verifizierung von Methan-Emissionen, zur Feststellung und Reparatur von Leckagen sowie ein Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Abblasens von Erdgas einführen. Diese Maßnahmen sind auch dringend nötig, wie ein heute durch die DUH vorgelegtes Rechtsgutachten verdeutlicht.

So beruhen die derzeit in Deutschland geltenden Regelungen zum Umgang mit Leckagen auf einer „technischen Selbstverwaltung“ durch die Erdgaswirtschaft, die Methan-Emissionen nicht wirksam verhindert. Anstatt regelmäßiger Überprüfungen durch die zuständigen Behörden gilt eine generelle Unschuldsvermutung zu Gunsten der Industrie, dass der Stand der Technik durch die Betreiber eingehalten wird. Der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens war eine Messkampagne der DUH und der Clean Air Task Force vorangegangen, die durch stichprobenartige Untersuchungen zahlreiche Methan-Leckagen an Anlagen der Gasindustrie festgestellt und die zuständigen Behörden in den Ländern informiert hat. Sämtliche seitens der DUH entdeckte Leckagen waren den Behörden vorher nicht bekannt.
Die DUH kritisiert weiterhin, dass auf europäischer Ebene keinerlei verpflichtende Maßnahmen für die Reduktion landwirtschaftlicher Methan-Emissionen geplant sind. Dabei ist die Landwirtschaft die größte Quelle von Methan-Emissionen – noch vor dem Energiesektor.
Dorothee Saar, DUH-Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung mahnte vorab: „Wenn konkrete Vorgaben von der EU für Methan-Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Sektor ausbleiben, dann muss die neue Bundesregierung ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, Methanemissionen unter Berücksichtigung des Tierwohls deutlich zu mindern, umso dringender Folge leisten. Insbesondere landwirtschaftliche Methan-Emissionen müssen zeitnah reduziert werden, damit sich Kipppunkte im Weltklima und deren irreversiblen negativen Auswirkungen verhindern lassen. Technische Maßnahmen sind verfügbar und auch ökonomische Instrumente bieten sich an, um Klimaschutzmaßnahmen unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit auch für kleine und mittlere Betriebe umzusetzen!““