Ende Juni hatten das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten eine politische Einigung darüber erzielt, die EU-Landwirtschaftspolitik künftig gerechter, grüner und flexibler zu gestalten. Seit vergangenen Montag, 06. Dezember,  sind die neuen Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)  nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten damit in Kraft.

..  im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal höhere Umwelt- und Klimaschutzambitionen...realisieren !!!.......
.. im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal höhere Umwelt- und Klimaschutzambitionen…realisieren !!!…….

Die neue GAP umfasst im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal höhere Umwelt- und Klimaschutzambitionen, sowie eine gerechtere Verteilung der Beihilfen, insbesondere für kleine und mittlere Familienbetriebe und Junglandwirte. Doch: Noch bis Ende kommenden Jahres läuft eine Übergangsfrist.

Derzeit arbeitet die Kommission noch die dringendsten weiterführenden Rechtsakte aus, die noch vor Jahresende angenommen werden sollen. Der Rest wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2022 verabschiedet, heißt es im Kommissions-Statement von Montag  dazu.

In der künftigen Agrarpolitik sind neun Ziele definiert, die im Zusammenhang mit gemeinsamen EU-Zielen für soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raums stehen:

  • Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Wiederherstellung eines ausgewogenen Kräfteverhältnisses in der Lebensmittelversorgungskette
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Umweltpflege
  • Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt
  • Förderung des Generationswechsels
  • Förderung lebendiger ländlicher Gebiete
  • Schutz von Lebensmittelqualität und Gesundheit

Jedes EU-Land arbeitet dazu  einen nationalen dazu GAP   Strategieplan aus, der sich an diesen Zielen orientier muss. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, ihre Pläne einzureichen. Die Kommission wird die Pläne anschließend bewerten und den Mitgliedstaaten ihre Anmerkungen übermitteln. Spätestens nach sechs Monaten nimmt die Kommission die Pläne, gegebenenfalls in der von den Mitgliedstaaten überarbeiteten Form, an. Sie können dann ab dem 1. Januar 2023 gelten, wenn die neue GAP nach einer Übergangszeit zur Anwendung kommt.