Sechs Monate nach der verheerenden Hochwasser-Katastrophe im Juli vergangenen Jahres in NRW und Rheinland-Pfalz  (2021) laufen in NRW nun parallel zum Wiederaufbau der gravierenden Schäden die Analyse und Aufarbeitung der Ereignisse und die Umsetzung notwendiger Schritte zu verbesserter

 "Das passende Hochwasserschutzkonzept ist stark abhängig von örtlichen Rahmenbedingungen ..."; Ursula Heinen-Esser (CDU, bild cdu nrw
“Das passende Hochwasserschutzkonzept ist stark abhängig von örtlichen Rahmenbedingungen …”; Ursula Heinen-Esser (CDU, bild cdu nrw

Vorsorge und Schutz. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser präsentierte dazu bereits am vergangenen Donnerstag, 20. Januar ihren 10 Punkte Arbeitsplan “Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels ” vor. Umwelt- und Energie-Report hatte am gestrigen Montag, 24. Januar, bereits in einem ersten Teil ausführlich berichtet. Hier geht es nun weiter im Detail.

Denn, so die Ministerin anlässlich der Präsentation ihres 10 Punkte-Plans: „Das passende Hochwasserschutzkonzept ist stark abhängig von örtlichen Rahmenbedingungen und dem jeweiligen Gewässersystem. Vom Land geförderte Hochwasserschutzkonzepte soll künftig  ein konzeptionelles, individuell angepasstes Herangehen ermöglichen. „Dabei ist es wichtig“, konstatierte die Ministerin, „auch über Gemeindegrenzen hinaus zu planen. Insbesondere an kleinen Gewässern in Mittelgebirgslage sind individuelle Lösungen erforderlich, zudem eine überregionale Verantwortlichkeit, indem etwa Aufforstungen oder Retentionsflächen im Oberlauf dazu beitragen, Einwohner und Dörfer am Unterlauf zu schützen”, bilanzierte Ursula Heinen-Esser.

Grundlegend evaluiert werden in NRW derzeit zudem die Organisation des Hochwasserinformations- und -meldewesens, die Meldeketten und ihre Inhalte. Bisher existieren, historisch gewachsen teils für einzelne Einzugsgebiete, unterschiedliche Meldewesen. Das Ereignis unterstützt die Absicht des Ministeriums, die Organisation des Meldewesens in den Regierungsbezirken einheitlich durch eine Landesverordnung zu regeln, informierte die Ministerin und kündigte an: „ Eine solche Landesverordnung ist in Vorbereitung!“
Weitere Erkenntnis aus der katastrophalen Hochwasserflut: Darüber hinaus müssen auch die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten vor dem Hintergrund des Juli-Hochwassers

"...Als Überschwemmungsgebiete sind - bisher - mindestens die Gebiete festzusetzen, ...";
“…Als Überschwemmungsgebiete sind – bisher – mindestens die Gebiete festzusetzen, …”;

angepasst und konsequent zur Planungsgrundlage werden. Als Überschwemmungsgebiete sind – bisher – mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, im Juli waren es vielerorts 10.000-jährige Ereignisse. Ursula Heinen- Esser appelliert  an die Kommunen, landesweit das Förderangebot des Landes für Starkregengefahrenkarten und -handlungskonzepte anzunehmen. Und sie gab zugleich bekannt, dass bereits „…ein Anstieg an Förderanträgen ist zu verzeichnen!“

Die Juli-Katastrophe hat nach Darstellung der Ministerin gezeigt, dass einige der Abläufe unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zu überdenken sind. Hierin einbezogen ist die Verbesserung der Schnittstelle zwischen Meteorologie, Hydrologie und Katastrophenschutz. Zentrale Erkenntnis der Umweltministerin: „Das nächste Hochwasser kann schneller kommen, als uns lieb ist. Deswegen müssen wir jetzt Tempo machen, um bestmöglich vorbereitet zu sein und Folgen abzumildern.”

Lesen Sie dazu auch unseren ersten Bericht zum NRW-Hochwasserschutzplan: “… um so früh und genacu wie möglich vorhersagen zu können, wann und wo Hochwasser droht!”