„Durch die Insolvenz ihres Stromanbieters oder die vertragswidrige Kündigung des Stromvertrags fallen viele Verbraucher derzeit in die Ersatz- bzw. Grundversorgung“, bedauert auch  Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Weil einige Grundversorger diese Notsituation ausnutzen  und für Neukunden horrende Stromtarife verlangen, fordert Busch das System der Ersatz- und Grundversorgung sollte daher grundsätzlich überarbeitet werden.

"Der Ärger ist groß und er ist berechtigt... Weil einige Grundversorger die Notsituation ausnutzen!" ...."; Robert Busch
“Der Ärger ist groß und er ist berechtigt… Weil einige Grundversorger die Notsituation ausnutzen!” ….”; Robert Busch

„Der Ärger ist groß und er ist berechtigt: Einerseits kündigen unseriöse Stromanbieter wie Stromio ihren Kunden über Nacht und stehen im Verdacht, die Energie zu hohen Preisen am Strommarkt zu verkaufen. Andererseits fordern auch einige Grundversorger für Neukunden vollkommen überzogene und marktferne Preise. Beides ist inakzeptabel“, konstatierte Busch am vergangenen Mittwoch, 19. Januar.

Zugleich mahnt er auch die aktuellen Verwerfungen dürften nicht dazu führen, dass Wettbewerb und Markt gleich ganz diskreditiert werden. Vielfalt und seriöser Wettbewerb seien zentral und wichtig. Aber, so betont er aber auch, „ … um es klar zu sagen: Eine widerrechtliche einseitige Kündigung ist kein seriöses Geschäftsgebaren eines Energieversorgers und stellt ganz klar einen Vertragsbruch dar, gegen den sich die Kunden wehren können!“

Nun komme allerdings hinzu, dass einige Grundversorger offensichtlich ihre Monopolstellung als Grundversorger ausnutzen und horrende Sondergrundversorgungstarife für Neukunden verlangen. Seine klare Erkenntnis: Wenn für die Kilowattstunde Strom bis zu einem Euro verlangt wird, ist klar, dass gestiegene Beschaffungskosten nur als Vorwand dienen. Eine Separierung nach Neu- und Bestandskunden innerhalb des Grundversorgertarifs geht gar nicht. Sie wirkt wie ein Strafpreis für Neukunden, die sich unverschuldet durch die Insolvenz ihres Stromanbieters oder die vertragswidrige Kündigung derzeit in einer Notlage befinden!“

Aus Sicht von Busch gibt es  für die Splittung des Grundversorgungstarifes schlicht keinen Bedarf. Denn stattdessen könnten Grundversorger, die sich in einer nicht ganz einfachen Situation befinden, weil sie mit den neuen Kunden nicht rechnen konnten, ihren Bestandskunden schlicht einen Sondertarif außerhalb der Grundversorgung anbieten und so sauber zwischen Bestands- und Neukunden trennen.

Der bne-Bundesgeschäftsführer schlägt vor das Modell der Grundversorgerstellung müsse generell auf den Prüfstand kommen. Busch ganz konkret: „Denn die wichtige Versicherungsfunktion, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt, hat bereits die daneben bestehende Ersatzversorgung. Bei der überkommenen Grundversorgung stellt sich nach alledem die Frage, ob und wofür es dieses Modell in der bestehenden Form noch braucht. Wir sehen grundlegenden Reformbedarf, der breiter besprochen werden sollte, da sich sozialpolitische mit energiepolitischen Fragen mischen. Hier lohnt sich ein Blick auf bestehende Regelungen im Wärme- und Mietbereich, da Strom in Zukunft im Wärmebereich ohnehin der Hauptenergieträger sein wird.“

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