„Um die Transformation der Strom- und Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität zu meistern, braucht es Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke und KWK-Anlagen“, kommentierte gestern, Donnerstag 06. Januar, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der bekannt gewordenen Vorlage  des Entwurfs für einen delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie , den die EU-Kommission inzwischen veröffentlicht hat. Umwelt- und Energie-Report hat umfänglich dazu berichtet. s. unten

"... es braucht  Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke und KWK-Anlagen ... .!"“, Kerstin Andreae , bild bdew
“… es braucht Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke und KWK-Anlagen … .!” Kerstin Andreae , bild bdew

Aus Sicht des BDEW ist  klar: Um die Versorgungssicherheit trotz Kohle- und Atomausstiegs sicherzustellen, benötigen wir neue Kraftwerke, die in einer Übergangsphase noch mit Erdgas und dann mit Wasserstoff die gesicherte, regelbare Leistung in den Strom- und Wärmenetzen als Partner der Erneuerbaren Energien gewährleisten. Die BDEW-Spitzenfrau Kerstin Andreae konstatiert: „Es geht darum, Übergänge in Richtung Klimaneutralität zu organisieren. Deshalb verfolgt die EU-Kommission grundsätzlich einen richtigen Ansatz, wenn sie Gaskraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung unter Einhaltung strenger Kriterien als nachhaltig einstuft!“ Aber dann kommt das große Aber des BDEW:  „Die zahlreichen Kriterien, die die EU-Kommission in ihrem diesbezüglichen Entwurf an neue Gaskraftwerke anlegt, sind jedoch in Summe nicht zielführend im Sinne der Energiewende.“

Aus Sicht von Kerstin Andreae ist es zwar richtig, dass die EU-Kommission strenge Kriterien für den Bau neuer Gaskraftwerke anlegt. Im aktuellen Entwurf des delegierten Rechtsaktes sind diese Kriterien aber zum Teil redundant und so ehrgeizig, dass sie in ihrer Gesamtheit kaum zu erfüllen sind. Um das Ziel zu erreichen, mit wasserstofffähigen Gaskraftwerken die Energiewende voranzutreiben und die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, sollte die Kommission ihre Anforderungen anpassen!“

Die im Entwurf vorgeschlagenen Vorgaben für die Wasserstoffverwendungsanteile mit Blick auf die Prognosen zum Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in den kommenden Jahren sind aus Sicht des BDEW nicht realistisch. Denn, sie stellen zudem hinsichtlich Infrastruktur und Turbinen umfangreiche und komplexe Hürden dar. Der derzeit vorgesehene Einsatz von 30 Prozent Wasserstoff schon im Jahr 2026 wäre nur bei einem massiven Anstieg der Wasserstoff-Verfügbarkeit erreichbar, für den die Politik dann sehr schnell die richtigen Rahmenbedingungen setzen muss. Der von der EU-Kommission

"Gaskraftwerke zum Ersatz abgeschalteter Kohlekapazitäten sollten nicht .zwangsläufig am selben Ort gebaut werden müssen...!"!; Erdgaskraftwerk Hamm
“Gaskraftwerke zum Ersatz abgeschalteter Kohlekapazitäten sollten nicht .zwangsläufig am selben Ort gebaut werden müssen…!”!; Erdgaskraftwerk Hamm

vorgesehene Wasserstoffeinsatz geht auch weit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Weiter übt der BDEW Kritik daran, dass nur solche Gaskraftwerke als nachhaltig gelten sollen, die bestehende Kohle-Kraftwerke ersetzen. Das  werde den Anforderungen der Energiewende nicht gerecht.  Kerstin Andreae führt an warum nicht: „In den kommenden Jahren werden wir aufgrund des steigenden Strombedarfs im Verkehr und im Wärmemarkt deutlich mehr Strom benötigen als heute. Die Verknüpfung des Neubaus von Gaskraftwerken mit der Abschaltung von Kohlekraftwerken ist deshalb nur dann praktikabel, wenn eine maximale Flexibilität gewährleistet wird. Das bedeutet, dass für den Erhalt der Versorgungssicherheit auch Modernisierungen bestehender Gaskraftwerke für den Wasserstoffbetrieb sowie der Ersatz der im Rahmen des Kohleausstiegs abgeschalteten Kohlekraftwerke erfasst werden müssen. Ebenso sollten Gaskraftwerke zum Ersatz abgeschalteter Kohlekapazitäten nicht zwangsläufig am selben Ort gebaut werden müssen!“

Kritisch sieht der BDEW auch die Vorgabe, dass eine unmittelbare Treibhausgasminderung von 55 Prozent vom neuen Kraftwerk im Vergleich zum zu ersetzenden Kraftwerk erreicht werden muss. Kerstin Andreae führt dazu aus: „Wenn beispielsweise ein modernes Steinkohlekraftwerk durch ein neues wasserstofffähiges Gaskraftwerk ersetzt wird, ist dieser Wert trotz erheblicher Emissionseinsparungen nicht erreichbar. Dieses Kriterium würde daher den notwendigen Zubau von Gaskraftwerken hemmen. Da es ohnehin redundant zum Kriterium der Grenzwertvorgaben ist, sollte es gestrichen werden.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Weder Erdgas noch Atomkraft: “… entsprechen auch nur annähernd  den Kriterien der Nachhaltigkeit …!”