In der Nacht zum Samstag, 22. Januar, hat die Bundesregierung ihre Stellungnahme zur Aufnahme von Atom und fossilem Gas in die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte abgegeben.  Umwelt- und Energie-Report hat gester, Sonntag, 23 Januar bereits ausführlich berichtet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Stellungnahme scharf.

"...macht dies einen fossilen Energieträger noch lange nicht zu einer grünen Technologie ...!" Sascha Müller-Kraenner , bild duh
“…macht dies einen fossilen Energieträger noch lange nicht zu einer grünen Technologie …!” Sascha Müller-Kraenner , bild duh

Denn, so die DUH, die Bundesregierung lehne es zwar  ab, Atomkraft ein grünes Label zu verleihen, fossiles Gas soll hingegen unter bestimmten Voraussetzungen das neue Finanz-Ökosiegel erhalten dürfen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regeln für neue Gas-Kraftwerke möchte die Bundesregierung sogar noch weiter aufweichen. Die DUH kritisiert dies sowie die grundsätzliche Aufnahme von Erdgas scharf. Bei der Ablehnung der Atomkraft fordert die DUH kategorisch , den Worten in der Stellungnahme nun auch Taten folgen zu lassen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH begrüßt zwar, dass die Bundesregierung sich gegen die Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie stellt. Doch das „Jein“ der Bundesregierung zur Aufnahme fossiler Erdgaskraftwerke in die Liste nachhaltiger Finanzprodukte sei jedoch inkonsequent. „Selbst wenn ein begrenzter Zubau von neuen Gas-Kraftwerken im Zuge des Kohleausstiegs notwendig ist, macht dies einen fossilen Energieträger noch lange nicht zu einer grünen Technologie. Dies wird schwer auf der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung und der Taxonomie lasten. Deswegen muss sich die Bundesregierung in letzter Konsequenz der von Österreich und Luxemburg angekündigten Klage gegen den von der Kommission vorgelegten Taxonomie-Rechtsakt anschließen“, fordert Müller-Kraenner.

Als Aufweichung der ohnehin schwachen Vorgaben beim Gas bezeichnet der DUH-Spitzenmann   die

eine krasse klimapolitische Fehlentscheidung...!" Constantin Zerger, bild duh
„…  eine krasse klimapolitische Fehlentscheidung …. “; Constantin Zerger, bild duh

Bundesregierung übe in ihrer Stellungnahme  im Detail Kritik an den Vorschlägen der Kommission zur Aufnahme von Gas in die Taxonomie. So fordere  die Bundesregierung etwa für neue Gas-Kraftwerke die Streichung der Zwischenziele 2025 und 2030 für die Beimischung von CO2-armen Gasen. Zudem sollen demnach die Emissionsgrenzwerte und –budgets laut Stellungnahme „ergänzt“ werden, was aber aus seiner Sicht einer Aufweichung der ohnehin schwachen Vorgaben gleichkommt.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH bezeichnet „…die Unterstützung von fossilem Gas als vermeintlich ‚grüner‘ Technologie als eine krasse klimapolitische Fehlentscheidung der Bundesregierung. Und mehr noch: Die Bundesregierung setzt sogar noch die Wünsche der Gas-Lobby um, die eine Absenkung der Emissionsgrenzwerte eingefordert hatte. Die Streichung der Zwischenziele für CO2-arme Gase ist dagegen richtig: Grüner Wasserstoff wird ein knappes Gut sein, er sollte nicht durch Beimischung vergeudet werden. Wasserstoff hat in der Industrie den höchsten Klimanutzen und die knappen Mengen sollte deshalb zunächst hier eingesetzt werden. Eine Enttäuschung ist allerdings, dass sich die Bundesregierung nicht ausschließlich für grünen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien in der Taxonomie eingesetzt hat.“

Auch die DUH geht davon aus, dass im Zuge des Kohleausstiegs ein begrenzter Zubau von Gaskraftwerken erforderlich sein wird. Dies ist aus ihrer Sicht jedoch auch ohne die Verleihung eines grünen Labels durch die EU-Taxonomie möglich, für den Zubau neuer Gas-Kraftwerke müssen per Ordnungsrecht strenge klimapolitische Vorgaben gemacht werden. Nach Auffassung der DUH wird die Aufnahme von fossilem Gas in die Taxonomie jedoch die Entwicklung erneuerbarer Energien behindern sowie die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens in Frage stellen. Bereits Anfang Januar hatte die DUH ein Gutachten veröffentlicht, welches aus ihrer Sicht belegt, dass die Vorschläge zur Aufnahme von Erdgas rechtswidrig sind.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: EU-Taxonomie: “Rechtsakt ablehnen wenn Atom und Gas so bleiben …!”