Die Bundesregierung hat in der vergangenen Nacht zu Sonnabend  (22. Januar) ihre Stellungnahme zur EU-Taxonomie nach Brüssel übermittelt. „Als Bundesregierung haben wir unsere Ablehnung zur Einbeziehung von Atomenergie noch mal deutlich zum Ausdruck gebracht“, bestätigten gestern Samstag, 22. Januar, Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne)  und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) in einem eigenen Statement.

"....Sollte der delegierte Rechtsakt unverändert bleiben....!" Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler ...
“….Sollte der delegierte Rechtsakt unverändert bleiben….!” Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler …

Die Chance die eigene Einschätzung und die der Bundesregierung  zu verdeutlichen hat Vizekanzler Robert Habeck am kommenden Dienstag, 25. Januar. Da trifft er  mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und EU-Energiekommissarin Kadri Simson zu bilateralen Gesprächen zusammen.

Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von Finanzprodukten. Sie soll, Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital in den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft lenken. Im Konkreten ging es um den sogenannten zweiten delegierten Rechtsakt, mit dem die EU-Kommission Atomkraft und Gas mit in das Taxonomie-System aufnehmen will. Hierzu hatte sie einen Entwurf vorgelegt. Umwelt- und Energie-Report hat immer wieder ausführlich über die EU-Vorstellungen  in dem Zusammenhang berichtet, s. unten.

Steffi Lemke und Robert Habeck betonten in ihrem eigenen Statement „Die Atomenergie  ist risikobehaftet und teuer; auch neue Reaktorkonzepte wie Mini-Reaktoren bringen ähnliche Probleme mit sich und können nicht als nachhaltig eingestuft werden.“

In der Stellungnahme weist die Bundesregierung zudem auf mangelnde Sicherheitsanforderungen im Bereich der Atomkraft hin. Zudem bringt sie ihre Zweifel zum Ausdruck, dass die Aufnahme der

"... sollte Deutschland ihn unserer Meinung nach ablehnen.” !" Steffi Lemke bild bundestag
“… sollte Deutschland ihn unserer Meinung nach ablehnen.” !” Steffi Lemke bild bundestag

Atomenergie mit den Vorgaben der Taxonomieverordnung vereinbar ist und macht damit auf rechtliche Bedenken aufmerksam.

Im Bereich Gas gab es Präzisierungshinweise an die Kommission. So braucht es aus Sicht der Bundesregierung gesonderte Grenzwerte für Fernwärmenetze und für den Ersatz von alten durch neue Gaskraftwerke. Weil die Wasserstoffproduktion in den ersten Jahren noch nicht im vollen Hochlauf ist und zudem der grüne Wasserstoff auch für die Umstellung auf eine CO₂-neutrale Industrieproduktion gebraucht wird, sollen die Bedingungen für die Übergangsphase noch angepasst werden.

Habeck und Lemke betonten: „Sollte der delegierte Rechtsakt unverändert bleiben und die Kommission die kritischen Stellungnahmen etlicher Mitgliedstaaten und auch unsere unberücksichtigt lassen, sollte Deutschland ihn unserer Meinung nach ablehnen.”