“Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter verhindern!”
Bereits während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 19. Januar, hatte Robert Säverin, der Sprecher von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck angekündigt: „Die Bundesregierung hat auch in der Regulierung des Energiemarktes einiges vor…; Die Bundesregierung
will Strom- und Gaskunden besser vor unkalkulierbaren Preissprüngen schützen. Grund sind die Kündigungen von Lieferverträgen – und das Geschäftsgebaren mancher Anbieter!“ Umwelt- und Energie-Report berichtet heute an anderer Stelle ausführlich darüber.
Gestern nun, Montag 24. Januar, hat der Parlamentarische Staatssekretär in Habecks Ministerium, Oliver Krischer, bekannt gegeben: Die Bundesregierung plane eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, um zukünftig kurzfristige Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprünge zu verhindern. “Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen”, gestand Oliver Krischer (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der Nachrichtenagentur dpa.
Laut Krischer will sich die Bundesregierung für einheitliche Tarife in der sogenannten Grundversorgung einsetzen, damit Neukunden nicht teilweise ein Vielfaches im Vergleich zu den Bestandskunden bezahlen müssen “Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen.”
Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: „Energiepreise: Die Bundesregierung hat auch in der Regulierung des Energiemarktes einiges vor…!“