Die Bundesregierung erwägt derzeit die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, um angesichts der aktuell hohen Energiepreise eine kurzfristige Entlastung der Stromkunden zu erreichen.

"...wirkt sich dämpfend auf den Verbraucherstrompreis aus.  ...."; Robert Busch
“…wirkt sich dämpfend auf den Verbraucherstrompreis aus. ….”; Robert Busch

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) würde  eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 begrüßen, gab  der Geschäftsführer des bne ,Robert Busch, am vergangenen Freitag, 11. Februar bekannt.   Busch erklärte sie sei energiewirtschaftlich geboten „…und wirkt sich dämpfend auf den Verbraucherstrompreis aus. Das Rekord-Plus von 12,66 Mrd. Euro auf dem EEG-Konto zu Ende Januar schafft außerdem den nötigen finanziellen Spielraum. Wichtig ist, die Abschaffung so zu gestalten, dass die Vertriebe geringstmöglichen Aufwand haben“, fordert Busch.

Aus seiner Sicht ist ebenfalls dringend , dass gleichzeitig die Transparenz für Verbraucher erhöht und bei der Stromkennzeichnung für mehr Stromwahrheit gesorgt werde. „Denn mit dem Wegfall der EEG-Umlage muss auch die Ausweisung von solchen Strompreisbestandteilen auf der Stromrechnung entfallen, die durch die EEG-Umlage finanziert werden“, fordert Busch und er schlägt zugleich vor: „ Im Energiewirtschaftsgesetz sollte daher vorgeschrieben werden, wie in der Stromkennzeichnung mit dem Wegfall der Umlage umzugehen ist und wie Grünstrom künftig ausgewiesen wird. Die Reform muss rechtzeitig angegangen werden und insbesondere die regionale Herkunft stärker berücksichtigen“, fordert der bne-Spitzenmann.

Und der verweist darauf der bne fordere schon lange mehr Transparenz bei der Stromkennzeichnung. In einem Strommarkt, in dem heute schon erneuerbare Energien die Hauptrolle spielten und „… in den auch förderfreie Neuanlagen drängen, muss die Produktkennzeichnung transparent und ehrlich sein.“