„Wir befinden uns in einer globalen Energiepreiskrise“, konstatierten gestern, Mittwoch, 23. Februar auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband der Kommunalen Versorgungsunternehmen (VKU) und beide fordern, wie auch der Bundesverband der Erneuerbaren Energie (BEE) , s. unten) Haushalte und Unternehmen durch Absenkung staatlicher Energiepreisbestandteile und durch direkte Unterstützung entlasten.

" ...es ist .richtig, dass die Politik für Entlastung bei den Energiepreisen sorgen möchte.....",  „Ingbart Liebing foto vku
” …es ist .richtig, dass die Politik für Entlastung bei den Energiepreisen sorgen möchte…..”, Ingbart Liebing foto vku

Gemeinsam stellen sie fest, die aktuellen Steigerungen bei den Energiepreisen belasten die Verbraucherinnen und Verbraucher stark, sie begrüßen deshalb , dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket plant, das Privathaushalte genauso wie Gewerbe, Handel und Industrie in den Blick nimmt.

Sie konstatieren in ihrem gemeinsamen Statement: Größter Preistreiber waren in den letzten Monaten die steigenden Preise an den Großhandelsmärkten, mit denen die Energieversorger konfrontiert sind! Um weiter wirtschaftlich arbeiten und ihrem Versorgungsauftrag nachkommen zu können,fordern die Verbände“… müssen die Energieversorger die Preise für ihre Kundinnen und Kunden anpassen !“

Ihre Vorschläge: Zügige Entlastungen können daher vor allem durch eine Absenkung der Steuern, Abgaben und Umlagen erfolgen, die immerhin 40 Prozent des Energiepreises ausmachen. Hier können die Abschaffung der EEG-Umlage und die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß spürbare Effekte erzielen.

Weiter: Parallel dazu müssen besonders einkommensschwache Haushalte mit gezielten sozialpolitischen Maßnahmen entlastet werden. Wirksame Instrumente sind hier- nach Darstellung der Verbände –  beispielsweise der geplante Heizkostenzuschuss, aber auch die Anpassung der sozialpolitischen Leistungen an das aktuelle Preisniveau. Besonders betroffenen Unternehmen sollte über die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen hinaus eine direkte Unterstützung im Rahmen der geltenden Beihilferegelungen gewährt werden, um ihre wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ingbert Liebing,

"...Die Instrumente dürfen am Ende jedoch nicht zulasten der Energieversorger gehen. ... .!"“, Kerstin Andreae , bild bdew
“…Die Instrumente dürfen am Ende jedoch nicht zulasten der Energieversorger gehen. … .!”“, Kerstin Andreae , bild bdew

Hauptgeschäftsführer des VKU halten es zwar für  richtig, dass die Politik für Entlastung bei den Energiepreisen sorgen möchte. Sie fordern aber auch vor allem: „Die Instrumente dürfen am Ende jedoch nicht zulasten der Energieversorger gehen. Gesetzliche Eingriffe in bilaterale Vertragsverhältnisse und in die Preise für Privat- und Gewerbekunden sind weder zielführend noch notwendig oder sachgerecht. Die Senkungen bei Steuern und Abgaben werden die Unternehmen nach den bestehenden Regelungen kostensenkend in der Preiskalkulation berücksichtigen. Diese bestimmen aber eben nur einen Teil des Preises!“ Aus Sicht der beiden Verbandsspitzen  muss es den Unternehmen offenstehen, die massiv gestiegenen Beschaffungskosten bei einer Neukalkulation zu berücksichtigen.

Und sie wagen die Feststellung: Um das noch einmal deutlich zu machen: Kein seriös agierender Energieversorger nutzt die aktuelle Situation aus, um sich selbst auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bereichern. Der intensive Wettbewerb um Kundinnen und Kunden wird dafür sorgen, dass Entlastungen bei den Steuern und Abgaben in jedem Fall eine preisdämpfende Wirkung entfalten werden.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Energiepreiskrise: Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger  und …