Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Frühwarnstufe des Notfallplan Erdgas  ausgerufen. Dies diene der Vorsorge. „Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet“, heißt es in der heutigen Ankündigung des Ministeriums. Bereits am vergangenen Donnerstag, 24. März, hatte der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Ausrufung des Plans gefordert. Umwelt- und Energie-Report hatte ausführlich berichtet, s. unten.

"...die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen...!" Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk
“…die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen…!” Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk

„Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die EU- Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat“, erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck anlässlich der Veröffentlichung seiner Aktion. Er bestätigte noch mal: „ Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein!“

Habeck erläuterte weiter:  Mit Ausrufung der Frühwarnstufe sei  ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiere und bewerte die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden könnten. Er versicherte: „Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

In seinem gesonderten Statement zur Aktion verweist er auch noch mal darauf , dass Russland in der vergangenen Woche angekündigt habe, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Habeck stellt kategorisch fest: „Dies stellt einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hat dennoch in den vergangenen Tagen in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen!“

Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK deshalb heute die Frühwarnstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch

 Bereits am 24. März die Ausrufung des Frühwarnstufe gefordert...„..; Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: ....!" Kerstin Andreae
Bereits am 24. März die Ausrufung des Frühwarnstufe gefordert…„..; Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: Kerstin Andreae

Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Habeck versicherte heute wiederholt: „Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutschen Wirtschaft!“ Der Minister mahnt dennoch: „ Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren!“

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

Lesen Sie dazu auch unseren  bereits erschienenen, umfassenden Artikel dazu: „Die Frühwarnstufe im Notfallplan Erdgas ausrufen!!!“