Angesichts der bisher ungeklärten Hintergründen  die zu den Preisexplosionen bei Benzin, Öl und Erdgas führten will die Bundesregierung die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt stärken . Zwar soll das Amt künftig  auch die Herstellung von Kraftstoffen und den Großhandel beobachten. Das gilt aber bisher ausschließlich für Benzin und Öl und bisher nicht für Gas. Warum nicht? Die Antworten der Bundesregierung und des Bundeskartellamtes auf unsere Anfragen  reichen nicht …!

"... ob diese Übergewinne oder Zufallsgewinne der Allgemeinheit zugutekommen könnten...."
“… ob diese Übergewinne oder Zufallsgewinne der Allgemeinheit zugutekommen könnten….”

Immerhin hatte  die  russische Regierung  bereits im Februar erklärt der Preis für Gas  aus Russland, den die deutschen Verbraucher zahlen, liege rund 80 Prozent unter den Preisen, die auf dem Spotmarkt für Erdgas verlangt werden. Umwelt- und Energie-Report hatte bereits am 20. Februar berichtet, s. unten.

Wir hatten beim Bundeswirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) angefragt: „Warum lässt der Minister nur die Benzin-  und Dieselpreise prüfen, und nicht die Gaspreise? Hier zahlen wir , Umwelt- und Energie-Report, inzwischen mehr als den doppelten Kilowattpreis. Sie haben doch auch auf unsere Anfragen immer wieder bestätigt, dass Russland auch in diesen Zeiten  die vereinbarten Gasmengen liefert, eben mehr als die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Erdgases!“

Eine Sprecherin von Minister Robert Habeck antwortete uns: „Es gibt aktuell die Situation, dass diejenigen von extremen Preissteigerung profitieren, die relativ günstig gewonnene Energie angesichts der aktuellen Lage für viel Geld verkaufen und faktisch Kriegsgewinne machen. Wir prüfen in der Bundesregierung, wie hiermit umzugehen ist und  ob diese Übergewinne oder Zufallsgewinne der Allgemeinheit zugutekommen könnten. Aktuell haben wir hierzu noch kein Ergebnis, aber es gibt eine laufende Diskussion und Prüfung!“

Dem  Bundeskartellamt hatten wir die gleiche Frage wie dem BMWK gestellt und dazu von einem Sprecher diese Antwort erhalten: „Grundsätzlich beobachtet das Bundeskartellamt natürlich auch den Gasbereich. Gerade in diesen Zeit liegt auf dem Bereich Kraftstoffe ein besonderer Fokus.  Wir können allerdings nur konkret tätig werden, also ein Verfahren einleiten, wenn der Verdacht auf Absprachen besteht oder auf  Missbrauch von Marktmacht.

Derzeit führen wir jedoch kein solches Verfahren. Ein Missbrauchsverfahren knüpft das Gesetz außerdem an die Voraussetzung, dass es sich bei dem betreffenden Unternehmen um einen Marktbeherrscher handelt. Das müsste man separat prüfen und ist nicht trivial, gerade wenn mehrere Anbieter im Markt aktiv sind.

Zum Gas-Preis selber noch eine Bemerkung: Ein wichtiger Referenzpreis für die Kosten der Beschaffung von Gas durch Einzelhändler ist der börsenbasierte Gas-Großhandelspreis. Dieser hat sich in den vergangenen Monaten nicht zuletzt aufgrund des Ukraine-Krieges sehr stark erhöht !“