Das EU-Parlament hatte am vergangenen  Donnerstag, 10. März,  in Straßburg in erster Lesung die Neuregelungen der Batterieverordnung und damit unter anderem auch höhere Sammel- und Einsatzquoten für Gerätealtbatterien beschlossen. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft  (BDE) begrüßte anschließend die Neuregelungen der Batterieverordnung. Er  sieht in der Festlegung verpflichtender Mindesteinsatzquoten von Recyclingmaterialien für Batterien eine „richtungsweisende Entscheidung, die hoffentlich als Beispiel für weitere Stoffströme dienen wird.“

„„Es ist ein echter Durchbruch...!" Peter Kurth, bild bde
„Es ist ein echter Durchbruch…!” Peter Kurth, bild bde

„Es ist ein echter Durchbruch, dass das EU- Parlament die von der Kommission vorgeschlagenen Mindestrecyclinggehalte unterstützt“,  erklärte BDE-Präsident Peter Kurth nach Bekanntwerden der Beschlussfassung der Neuregelung in Berlin. War die Verabschiedung der Einwegplastikrichtlinie mit einem Mindesteinsatz für PET hierfür schon ein Präzedenzfall, haben die Parlamentarier, mit der heutigen Entscheidung, Recyclingmaterialien bei der Herstellung von Batterien einzusetzen, aus Sicht von Peter Kurth Maßstäbe für die Kreislaufwirtschaft gesetzt. Damit werde nun  sichergestellt, dass Materialien nicht nur recycelt werden, sondern im Wettbewerb mit Primärmaterialien bestehen können und Absatz am Markt finden.

Bei den Einsatzquoten von Recyclingmaterialien in Batterien bleibt es nach der EU-Parlaments- Entscheidung bei den von der Kommission vorgeschlagenen Werten. So gelten ab 2030 nach Darstellung des BDE  folgende Quoten: 12% Kobalt, 85% Blei, 4% Lithium, 4% Nickel. Ab dem Jahr 2035 steigen die Werte auf 20% Kobalt, 85% Blei, 10% Lithium, 12% Nickel und gelten nicht nur für Industrie-, Starter- und Traktionsbatterien, sondern auch für Gerätebatterien und Batterien aus leichten Verkehrsmitteln.

Die nun neu beschlossenen Sammelquoten für Gerätealtbatterien sollen demnach Ende 2023 bei 45% liegen, bis Ende 2025 auf 70% steigen und Ende 2030 weiter auf 80% erhöht werden.
Kritisch sieht der BDE, dass sich im Parlament keine Mehrheit für die Einführung eines Pfandrücknahmesystems gefunden hat. Ein solches Rücknahmesystem war insbesondere vom Binnenmarktausschuss gefordert worden. Ein Pfandsystem soll die Materialrückführung sicherstellen und dadurch Brände verhindern, die immer wieder durch falsch entsorgte Batterien entstehen. Stattdessen haben sich die Abgeordneten lediglich für die Durchführung einer Studie ausgesprochen, die die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten und den Nutzen einer solchen Pfandregelung untersuchen soll. Damit wird die Einführung eines Pfandrücknahmesystems mindestens auf Jahre verzögert, bedauert der BDE.
„Die Festlegung einer Mindesteinsatzquote in der novellierten Batterieverordnung ist ein echter großer Wurf und eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft“, lautet ein Fazit von  BDE-Präsident Peter Kurth.:Weiter urteilt er: „Angebot und Nachfrage von Recyclingmaterialien müssen sichergestellt werden. Deshalb wäre auch ein europaweites Batteriepfand hilfreich gewesen. Nationale Pfandlösungen sind sicherlich wünschenswert, aber keine optimale Lösung. Es bleibt zu hoffen, dass spätestens die für Dezember 2025 angeforderten Studienergebnisse auch die Skeptiker überzeugen und dann die Pfandregelung erneut zur Diskussion gestellt wird. So ist die heute verabschiedete Batterieverordnung eine Novelle mit Licht und Schatten.“

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