Die Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicheranlagen,  die vom Bundestag kurz zuvor beschlossen worden waren sind am vergangenen Freitag, 08. April, vom Bundesrat durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt worden.

"...Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen...!".; Bundesrat bild Sascha Radke bundesr.
“…Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen…!”; Bundesrat bild Sascha Radke bundesr.

Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen dementsprechend die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls würden sie ihnen – nach der neuen Regelung – entzogen und dem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Marktgebietsverantwortlicher ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern beauftragte natürliche oder juristische Person, die in einem Marktgebiet den Gasnetzzugang effizient abwickelt.

Das Gesetz sieht nun  Mindestfüllstände vor: Diese sollen am 1.Oktober  eines jeden Jahres jeweils 80 Prozent, am 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent betragen. Wenn marktgerechtes Agieren nicht zum Erreichen des Füllstandes führt, lässt der Marktgebietsverantwortliche die Speicher entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selbst Gas ein. Dies soll zum einen das Horten von Speicherkapazitäten vermeiden und zum anderen einen Anreiz setzen, die gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen.

Die Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen zur Sicherung der Gasversorgung entstehen, werden über eine bei den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, erhobene Umlage finanziert.

Deutschland verfügt mit einem Volumen von rund 24 Milliarden Kubikmetern über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. In den vergangenen Jahren sind die Speicher ausreichend gefüllt gewesen. Doch jetzt, im  Winter 2021/22 entwickelte sich  eine bislang einmalige, außergewöhnliche Lage: Die Speicher in Deutschland wiesen die niedrigsten Füllstände der letzten 15 Jahre auf. Bei einsetzender Nachfrage wurden wohl auch deshalb  die Preise in die Höhe getrieben. Es gab sicherlich auch andere Gründe. Zum Beispiel: Gas: „ In der aktuellen Lage für viel Geld verkaufen und faktisch Kriegsgewinne machen…!“ Lesen Sie diesen unseren Bericht dazu.

Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland gewährleisten. Sie zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung zu vermeiden.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt wie geplant dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Die gesetzlichen Regelungen zu den Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am 1. April 2025 wieder außer Kraft.