Die Staaten und Unternehmen, die Erdgas aus Russland beziehen, sollen seit Freitag, dem 01. April, die Lieferungen  in Rubel bezahlen. So  steht  es in dem am Tag zuvor von Wladimir Putin  unterzeichneten Putin-Dekret. Demnach sollte aber die Gazprom –Bank innerhalb von zehn Werk?-Tagen  noch mitteilen, wie dies im Einzelnen passieren soll. Jeden Tag kann also noch, laut Bundeswirtschafts- und Klimaministerium eine Bombe platzen.

"...ob er das Dokument, das Dekret, überhaupt im Einzelnen verstanden. hat.."; Kreml-Chef Wladimir Putin:
“…ob er das Dokument, das Dekret, überhaupt im Einzelnen verstanden. hat..”; Kreml-Chef Wladimir Putin:

Указ о специальном порядке исполнения иностранными покупателями обязательств перед российскими поставщиками природного газа

 

Владимир Путин подписал Указ «О специальном порядке исполнения иностранными покупателями обязательств перед российскими поставщиками природного газа».

 

31 марта 2022 года      16:05

 

Dieses Dekret, das wir hier im Folgenden original übersetzt abdrucken, sorgte und sorgt weiter für viel Unsicherheit und Verwirrung.  Was Putin damit im Einzelnen plant weiß niemand. Das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium (BMWI)  von Vizekanzler Robert Habeck, prüfte bis zum vergangenen Wochenende immer wieder  und wahrscheinlich auch jetzt noch wo Finten und Schlupflöcher beim Dekret eingebaut sind.

Ob Putin, der von vielen Seiten als nicht mehr ganz klar im Kopf bezeichnet wird, das Dokument überhaupt im Einzelnen verstanden hat, darf inzwischen auch bezweifelt werden.  Da es in der Originalform , also seinen  einzelnen Formulierungen in der Öffentlichkeit bisher  nicht bekannt ist, stellt Umwelt- und Energie-Report die russische (siehe unten)  und die deutsche Übersetzungsfassung zur  Einsicht frei.

Hier das Dekret:

Verordnung über das besondere Verfahren für ausländische Käufer zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber russischen Erdgaslieferanten

Wladimir Putin unterzeichnete ein Dekret über ein besonderes Verfahren für ausländische Käufer zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber russischen Erdgaslieferanten.

  1. März 2022 16:05

Text des Dekrets:

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in den Präsidialerlassen Nr. 79 vom 28. Februar 2022 “Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und benachbarter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen”, Nr. 81 vom 1. März 2022 “Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation”, Nr. 95 vom 5. März 2022 “Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern” und Nr. 18 vom März 2022

2022, Nr. 126 “Über zusätzliche befristete Maßnahmen wirtschaftlicher Art zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Devisenregulierung”, erlasse ich hiermit:

  1. Um festzustellen, dass ab dem 1. April 2022:
  2. a) Zahlungen für Lieferungen von Erdgas in gasförmigem Zustand (im Folgenden als Erdgas bezeichnet), die nach dem 1. April 2022 von Gebietsansässigen – Teilnehmern an ausländischen Wirtschaftstätigkeiten, die in Übereinstimmung mit dem Föderalen Gesetz Nr. 117-FZ vom 18. Juli 2006 “Über den Gasexport” das ausschließliche Recht, Erdgas in gasförmigem Zustand auszuführen (nachstehend “russische Lieferanten” genannt), ist in Rubel zu zahlen im Rahmen von Außenhandelsverträgen über die Lieferung von Erdgas (nachstehend “Erdgaslieferverträge” genannt), die mit ausländischen Personen geschlossen

werden, wenn Erdgas an ausländische Staaten geliefert wird, die feindselige Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen begehen im Rahmen von

Gazprom: "... ist die weitere Lieferung von Erdgas durch den russischen Lieferanten an die in Buchstabe a Absätze zwei und drei dieses Absatzes genannten ausländischen Einrichtungen (nachstehend "ausländische Käufer" genannt) im Rahmen eines Erdgasliefervertrags untersagt...
Gazprom: “… ist die weitere Lieferung von Erdgas durch den russischen Lieferanten an die in Buchstabe a Absätze zwei und drei dieses Absatzes genannten ausländischen Einrichtungen (nachstehend “ausländische Käufer” genannt) im Rahmen eines Erdgasliefervertrags untersagt…

Erdgaslieferverträgen, die mit ausländischen Personen mit Sitz im Ausland geschlossen wurden, die feindselige Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen begehen;

  1. b) ist die weitere Lieferung von Erdgas durch den russischen Lieferanten an die in Buchstabe a Absätze zwei und drei dieses Absatzes genannten ausländischen Einrichtungen (nachstehend “ausländische Käufer” genannt) im Rahmen eines Erdgasliefervertrags untersagt, wenn die Zahlungsfrist für das im Rahmen dieses Vertrags gelieferte Gas abgelaufen ist, der ausländische Käufer nicht oder in ausländischer Währung und (oder) nicht in voller Höhe gezahlt hat und (oder) auf ein Konto bei einer Bank, die keine zugelassene Bank gemäß Absatz 2 dieses Absatzes ist, gezahlt hat und die Lieferung erfolgt die Begehung rechtswidriger Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische oder natürliche Personen. Die Informationen über die Einhaltung des in diesem Erlass festgelegten Zahlungsverfahrens für Erdgaslieferungen sind der Zollbehörde vorzulegen. Wird die Zollbehörde von einem Verstoß gegen dieses Verfahren unterrichtet, so trifft sie eine Entscheidung zum Verbot solcher Lieferungen.

Die Joint Stock Company Gazprombank (im Folgenden für die Zwecke dieses Dekrets als “bevollmächtigte Bank” bezeichnet) eröffnet Sonderkonten des Typs K in Rubel und Sonderkonten des Typs K in Währung für Zahlungen für das auf der Grundlage von Anträgen ausländischer Käufer gelieferte Erdgas.

  1. Die bevollmächtigte Bank ist berechtigt, spezielle Rubelkonten des Typs “K” und spezielle Fremdwährungskonten des Typs “K” ohne persönliche Anwesenheit des Vertreters des ausländischen Käufers zu eröffnen. Die zugelassene Bank führt die Identifizierung eines neuen ausländischen Kunden durch ausländischer Käufer, sein Vertreter, Begünstigter, wirtschaftlicher Eigentümer in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ “Über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung” vom 7. August 2001 und die in Übereinstimmung damit erlassenen Vorschriften der Zentralbank der Russischen Föderation auf der Grundlage der unter den gegebenen Umständen verfügbaren Dokumente und Informationen über diese Personen spätestens 45 Tage nach Eröffnung eines Rubel-Sonderkontos vom Typ “K” und eines Währungs-Sonderkontos vom Typ “K” für diesen Kunden.
  2. Bis zur Änderung des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und anderer föderaler Gesetze werden spezielle Rubelkonten des Typs “K” eingerichtet.

und Sonderwährungskonten des Typs K unterliegen nicht Artikel 76 Absatz 12, Artikel 86 Absatz 1 des Ersten Teils des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation und Artikel 77 Absatz 27 des Föderalen Gesetzes Nr. 289-FZ vom 3. August 2018 “Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation und über die Änderung einiger Rechtsakte der Russischen Föderation”.

  1. Das Sonderkonto in Rubel des Typs K und das Sonderkonto in Währung des Typs K dürfen im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Käufers, die nicht mit der Zahlung im Rahmen des Erdgasliefervertrags zusammenhängen, nicht ausgesetzt, gepfändet oder belastet werden.
  2. Der ausländische Käufer überweist die Mittel auf das Sonderwährungskonto des Typs “K” in der im Erdgasliefervertrag angegebenen Fremdwährung, und die bevollmächtigte Bank verkauft die vom ausländischen Käufer auf dieses Konto erhaltenen Fremdwährungen auf Anweisung des ausländischen Käufers nach dem in den Vorschriften der bevollmächtigten Bank festgelegten Verfahren auf der organisierten Auktion der öffentlichen Aktiengesellschaft Moscow Exchange MICEX – RTS und schreibt den Erlös in Rubel auf dem vom russischen Lieferanten eröffneten Sonderkonto gut.

Ein vom russischen Lieferanten bei einer zugelassenen Bank eröffnetes Konto in Rubel.

  1. Die Verpflichtung zur Bezahlung des ausländischen Käufers für die Lieferung von Erdgas gemäß Punkt 1 Buchstabe a dieses Dekrets gilt ab dem Zeitpunkt als erfüllt, zu dem die Mittel aus dem Verkauf von Devisen gemäß dem Verfahren nach Punkt 6 oder Punkt 10 Buchstabe a dieses
    "Die unklaren Rechtsverhältnisse, Verstöße gegen die Meldepflicht und die Ankündigung der Liquidierung der Gazprom Germania ...! Gazprom (Russland)-Chef und Putin- Vertrauter Alexej Miller: Dem Direktorium der Zentralbank der Russischen Föderation werden die folgenden Befugnisse übertragen:... ...
    Gazprom Chef und Putin- Vertrauter Alexej Miller: “Dem Direktorium der Zentralbank der Russischen Föderation werden die folgenden Befugnisse übertragen… …!”

    Dekrets gutgeschrieben werden.

“a“ Absatz 10 dieses Dekrets auf das vom russischen Lieferanten bei der zugelassenen Bank eröffnete Rubelkonto.

  1. Hat ein ausländischer Käufer die Verpflichtung zur Zahlung für die Lieferung von Erdgas auf eine andere Person übertragen, so muss er dieser Verpflichtung nachkommen nach dem in diesem Dekret festgelegten Verfahren
  2. Ermächtigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation zur Erteilung von Genehmigungen für ausländische Abnehmer zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen für Erdgaslieferungen an russische Lieferanten, ohne das in diesem Erlass festgelegte Verfahren einzuhalten.
  3. Dem Direktorium der Zentralbank der Russischen Föderation werden die folgenden Befugnisse übertragen:
  4. a) ein anderes als das in Absatz 6 dieses Dekrets vorgesehene Verfahren für den Verkauf von Devisen festzulegen;
  5. b) die Regelung des Rubel-Sonderkontos Typ “K” und die Regelung des Währungs-Sonderkontos Typ “K” festzulegen.
  6. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt innerhalb von 10 Tagen das Verfahren für die Erteilung der in Absatz 9 genannten Genehmigungen durch die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation.
  7. Das Direktorium der Zentralbank der Russischen Föderation fasst innerhalb von zehn Tagen die Beschlüsse, die für die Ausübung der in Punkt 10 Buchstabe b dieses Erlasses genannten Befugnisse erforderlich sind.
  8. Die im Rahmen dieses Erlasses gefassten Beschlüsse des Direktoriums der Zentralbank der Russischen Föderation werden gemäß Artikel 7 des Föderalen Gesetzes Nr. 86-FZ vom 10. Juli 2002 über die Zentralbank der Russischen Föderation offiziell veröffentlicht.

“Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank von Russland)”.

  1. Ermächtigung der Zentralbank der Russischen Föderation zur Abgabe offizieller Erklärungen zur Anwendung des vorliegenden Erlasses.
  2. Der Föderale Zolldienst legt in Abstimmung mit der Zentralbank der Russischen Föderation und unter Beteiligung einer zugelassenen Bank innerhalb von 10 Tagen das Verfahren zur Übermittlung von Informationen über die Einhaltung des Zahlungsverfahrens für Erdgaslieferungen gemäß Buchstabe b” des Satzes 1 dieses Erlasses an die Zollbehörde fest.
  3. der bevollmächtigten Bank innerhalb von 10 Tagen zu empfehlen, die Regeln gemäß Absatz 6 dieses Dekrets festzulegen.
  4. Das vorliegende Dekret tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Status des Materials

Veröffentlicht in den Rubriken: Nachrichten, Dokumente Datum der Veröffentlichung: 31. März 2022, 16:05 Link zum Material: kremlin.ru/d/68094

Das Putin-Dekret haben wir heute auch in russischer Sprache, original, veröffentlicht: Erdgas mit Rubel bezahlen…!!! Putin -Dekretdazu: russisches Original