Die EU-Kommission hat am vergangenen Dienstag,  29. März, in Deutschland unangekündigt die Geschäftsräume mehrerer Unternehmen durchsucht, die in der Lieferung, dem Transport und der Speicherung von Erdgas tätig sind.

"...Bedenken, dass die Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten. ....!
“…Bedenken, dass die Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten. ….!”

Die Kommission hat Bedenken, dass die Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten. Die Beamten der Kommission wurden von Beschäftigten der deutschen Wettbewerbsbehörde begleitet. Die EU-Kartellvorschriften verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. In einem Statement zu ihrer Aktion erklärte die Kommission aber auch: Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.

Und sie betont weiter sie achte die Rechte auf Verteidigung der betreffenden Unternehmen und insbesondere deren Recht, im Laufe des Kartellverfahrens gehört zu werden. Die Nachprüfungen wurden unter Einhaltung aller Covid-19-Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle durchgeführt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Wann Ergebnisse bekannt werden ist noch völlig im Dunkeln. Denn,  für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine zwingende Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.

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