Während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 01. April, spielten die Themen Erdgasversorgung, in diesem Zusammenhang die deutsche Tochter der russischen Gasgiganten Gazprom und auch der russische Ölriese Rosneft eine zentrale Rolle. Zu diesem Zeitpunkt wussten die Journalistenkollegen, die viele Fragen an  Dr. Beate Baron, Sprecherin von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck richteten, sicher noch nicht wie brisant dieses Thema in kürzester Zeit, ja in drei Tagen öffentlich werden sollte. (Sie unten den Hinweis auf  unseren Bericht!)

„… zum russischen Ölgiganten - läuft aktuell ein Investitionsprüfverfahren ...!"; Dr. Beate Baron:
„… zum russischen Ölgiganten – läuft aktuell ein Investitionsprüfverfahren  …!”; Dr. Beate Baron:

Eine Journalistenkollegin wollte wissen: „Ich habe eine Frage zu Gazprom. Gestern haben verschiedene Medien über eine mögliche Enteignung von Gazprom berichtet. Frau Baron, schließen Sie diese Möglichkeit aus?“

Beate Baron bremste da noch: „Ich kommentiere diese Presseberichte nicht und spekuliere auch nicht darüber.“

Ein Journalistenkollege wollte aber dann doch noch wissen: „Frau Baron, gibt das deutsche Recht generell die Möglichkeit, in einer Notsituation die Töchter von Gazprom und Rosneft in Deutschland zu enteignen, also zu verstaatlichen?“

Beate Baron jetzt offener: „Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, und ich will, wie gesagt, hier nicht spekulieren. Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass es ja verschiedene Rechtssysteme gibt. Im Fall von Rosneft – das war hier schon Thema – läuft aktuell ein Investitionsprüfverfahren. Wir bewerten nach dem dort genannten Prüfungsmaßstab, ob weitere Beteiligungserwerbe eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellen.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Energieinfrastrukturen in Deutschland nicht willkürlichen Entscheidungen  des Kremls aussetzen