Die Reduzierung des Erdgasverbrauchs im Stromsektor spielte auch angesichts der hohen Erdgaspreise und der horrend hohen Abhängigkeit von russischem Gas die angesichts des verbrecherischen Krieges Russlands gegen die Ukraine immer mehr in den Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit  geraten ist eine zentrale Rolle während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 20. Mai. Der Bundeswirtschafts- und Klimaminister, Robert Habeck, hat inzwischen weitere Schritte unternommen, um den  Gaseinsatz im Stromsektor stark zu reduzieren.

 "... Unter welchen Umständen und ab wann soll es diese Beschränkung für die Gasverstromung geben?“ "Regierungspressekonferenz ...; bild Henning Schacht
“… Unter welchen Umständen und ab wann soll es diese Beschränkung für die Gasverstromung geben?“ “Regierungspressekonferenz …; bild Henning Schacht

Zunächst zur Regierungspressekonferenz. Da wollte eine Journalistenkollegin zunächst wissen:

„Das Bundeskabinett will laut Kabinettsplanung am 25. Mai ein Gesetz zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor beschließen. Unter welchen Umständen und ab wann soll es diese Beschränkung für die Gasverstromung geben?“

Die Antwort darauf erteilte zunächst Dr. Nina Güttler, Sprecherin von Habeck : „Zu der Frage nach der Kohleverstromung: Das Ministerium prüft zurzeit, wie dem Markt insbesondere für den kommenden Winter zusätzliche Stromerzeugungskapazitäten zur Fügung gestellt werden könnten. Ziel ist es, mit dieser Maßnahme Gas einzusparen, da dadurch dann weniger Gaskraftwerke zum Einsatz kommen. Die genaue Ausgestaltung steht derzeit noch nicht fest. Das BMWK wird einen Vorschlag hierzu vorlegen!“

Inzwischen, am gestrigen Mittwoch 25. Mai,  hat Umwelt- und Energie-Report aus Kreisen des

"....Das Ministerium prüft zurzeit,...", Nina Marie Güttler, bild bmwi
“….Das Ministerium prüft zurzeit,…”, Nina Marie Güttler, bild bmwi

Bundeswirtschafts- und Klimaministeriums ein genaueres Papier des Ministeriums erhalten. Wir zitieren eine längere erhellende Passage daraus:

„Zugleich muss die Bundesregierung aber auch weiter die Vorsorge erhöhen für den Fall, dass es durch einen etwaigen Stopp der Gaslieferungen seitens Russland zu einer Gasmangellage kommt oder eine solche Gasmangellage droht. In einer solchen drohenden Erdgasmangellage muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Gas trug 2021 zu ca.

15 Prozent zur Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 GW ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird.

Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um Erdgas in der Stromerzeugung zu ersetzen, müssen daher jetzt geschaffen werden. Aus diesem Grund will die Bundesregierung auf der Erzeugungsseite befristet bis zum 31. März 2024 eine Erdgasersatz-Reserve auf Abruf einrichten. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig in den Markt zurückkehren zu können. Das bedeutet, dass der kurzfristige Einsatz von Kohlekraftwerken im Stromsektor für den Bedarfsfall auf Abruf ermöglicht wird. Die hierfür notwendigen rechtlichen Gesetzesentwürfe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

"Das bedeutet, dass der kurzfristige Einsatz von Kohlekraftwerken im Stromsektor für den Bedarfsfall auf Abruf ermöglicht wird.....!" Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk
“Das bedeutet, dass der kurzfristige Einsatz von Kohlekraftwerken im Stromsektor für den Bedarfsfall auf Abruf ermöglicht wird…..!” Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk

(BMWK) erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben. Dieser Abruf von zusätzlicher Kohleverstromung erfolgt jeweils nur dann, wenn eine Gasmangellage vorliegt oder eine Gasmangellage droht, und der Gasverbrauch in der Stromerzeugung reduziert werden muss. Nur dann kommen Kohlekraftwerke (Braun- oder Steinkohlekraftwerke) in der Stromerzeugung aus der Reserve zum Einsatz. Die notwendigen Kohlekraftwerkskapazitäten werden in den unterschiedlichen Reserven einsatzbereit gehalten und stehen im Fall der Fälle kurzfristig zur Verfügung. In der Reservehaltung sind die Kraftwerke betriebsbereit, laufen aber nicht, so dass in der Reservehaltung keine zusätzlichen CO2-Emissionen entstehen. Insgesamt ist zudem klar: Wir müssen den Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 vollenden. Das ist in der aktuellen Krise wichtiger denn je.

Auf dem Weg dahin müssen wir unsere Vorsorge stärken und Kohlekraftwerke kurzfristig in den Reserven länger betriebsbereit halten.“

Über weitere Einzelheiten und weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung werden wir am morgen Freitag, 27. Mai berichten.