Im Bundesratsplenum am  vergangenen Freitag, 20. Mai ,  haben die Länder eine ausführliche Stellungnahme zu von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG beschlossen. Sie geht nun in den Bundestag, der über das Vorhaben berät. Umwelt- und Energie-Report berichtet hier über einige Schwerpunkte.

"Die wichtige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die Wärmeversorgung,stärker fördern .....!".; Bundesrat bild Sascha Radke bundesr.
“Die wichtige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die Wärmeversorgung, stärker fördern …..!”  Bundesrat bild Sascha Radke bundesr.

In seinem Beschluss fordert  der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren neben der Stromerzeugung auch die Wärmeversorgung stärker in den Fokus zu rücken und insbesondere für ein rasches Inkrafttreten der Bundesförderung effizienter Wärmenetze mit langfristiger Perspektive über 2030 hinaus zu sorgen; ebenso für eine hinreichende finanzielle Ausstattung von mindestens 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die wichtige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die Wärmeversorgung, für die Versorgungssicherheit und als Ergänzung der erneuerbaren Energien sei stärker zu betonen, fordern die Länder.

Zuvor hat der Rat gefordert, jetzt bittet er   die Bundesregierung außerdem, regulatorische Hemmschwellen im Bereich der Stecker-Solar-Geräte abzubauen.

Schließlich bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die im EEG geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig bundesweit verpflichtend ausgestaltet werden kann.

Innerhalb von weniger als anderthalb Jahrzehnten soll der in Deutschland verbrauchte Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen. Hierfür seien massive Anstrengungen erforderlich, erläutert die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Damit die erneuerbaren Energien mit der erforderlichen Dynamik ausgebaut werden können, will sie das gesamte EEG grundlegend überarbeiten.

Im Entwurf der Bundesregierung ist auch festgeschrieben, dass die Nutzung der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Bundesregierung will erreichen, dass bis zum Jahr 2035 der Strom in Deutschland nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammt. Sie will die Ausbaupfade der einzelnen Technologien, insbesondere der Solar- und Windenergie anheben und neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitstellen. Vorgesehen ist außerdem die intensivere Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik und eine verstärkte Erschließung von windschwachen Standorten. Die Regierung will auch die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessern und das Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken. Außerdem beabsichtigt sie, die EEG-Umlage vollständig abzuschaffen und damit Regelungen für den Eigenverbrauch und Privilegierung der Industrie zu vereinfachen und das Energierecht zu entbürokratisieren.

Der Gesetzentwurf ist Teil des sogenannten „Osterpaketes“, einer großen energiepolitischen Gesetzesnovelle, die das Bundeskabinett am 6. April 2022 beschlossen hat. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung verschiedener Energiegesetze, die den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und konsequent vorantreiben soll.

Auch die beiden weiteren Bestandteile des Paketes standen auf der Tagesordnung des Bundesrates am vergangenen Freitag: EinVorschlag  für eine grundlegenden Überarbeitung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie ergänzende Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Auch hierzu haben die Länder Stellung genommen

Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, kommt es noch einmal zur abschließenden Beratung im zweiten Durchgang in den Bundesrat.