Nach der Bestätigung im parlamentarischen Verfahren ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) am vergangenen Freitag, 29. April, im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und bereits dann am Samstag, 30.Aprill, 2022 fristgemäß in Kraft getreten.

"Betreiber in Deutschland sollen  verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen...!" Robert Habeck und Jochen Homann,Chef Bundesnetzagentur (r.) bild bundesnetzag.
“Betreiber in Deutschland sollen verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen…!” Robert Habeck und Jochen Homann,Chef Bundesnetzagentur (r.) bild bundesnetzag.

Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll so die Vorsorge weiter gestärkt werden und auch und heftige Preisausschläge eingedämmt werden, gab das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) am vergangenen Freitag, 29. April, bekannt.
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas, hieß es da im gesonderten Statement noch mal. Und weiter:  Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Und dann kommt allerdings das gegenwärtig dicke Ende: Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind.
Denn, wir erinnern uns: Die Füllstände der Speicher waren im Winter 2021/2022 historisch niedrig – auch deswegen stiegen die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark.
Mit dem neuen Gasspeichergesetz soll jetzt die Vorsorge für den nächsten Winter verbessert werden. In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. „Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden.
Konkret soll dann der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, das ist eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen“, gab das BMWK noch mal bekannt. Zum 1. Oktober 80 Prozent zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent.
Dass auch die Trading Hub Europe GmbH immense Schwierigkeiten haben würde diesen Zielen nachzukommen, sollten die EU-Staaten insgesamt einen Erdgasstopp gegenüber russischem Erdgas verfügen, ist auch bekannt.

Mit dem Inkrafttreten steht das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Bundestag und Bundesrat: Mindestfüllstände für Erdgasspeicher gesetzlich festgelegt

Und auch: Abhängigkeit von russischem Erdgas auf 35 Prozent gesunken

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