Die EU-Kommission hat am gestrigen Mittwoch, 18. Mai,  weitere kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Preise und zur Bewältigung möglicher Unterbrechungen der Erdgas– Lieferungen aus Russland vorgeschlagen. Umwelt- und Energie-Report berichtet heute an anderer Stelle ausführlich, s. unten. Hier nun berichten wir über die EU-Maßnahmen bei vollständiger Unterbrechung der Erdgasversorgung, die die Kommission gestern ebenfalls präsentiert hat.

"..Im Falle einer vollständigen Unterbrechung der russischen Erdgaslieferungen...!"
“..Im Falle einer vollständigen Unterbrechung der russischen Erdgaslieferungen…!”

Im Falle einer vollständigen Unterbrechung der russischen Erdgaslieferungen können weitere Sondermaßnahmen erforderlich sein, um die Situation zu bewältigen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Notfallpläne zu aktualisieren und dabei die Empfehlungen zu berücksichtigen, die die Kommission in ihrer EU-Vorsorgeüberprüfung ausgesprochen hat.

  • Die Kommission wird die Erstellung eines koordinierten EU-Plans zur Verringerung der Nachfrage mit präventiven freiwilligen Begrenzungsmaßnahmen erleichtern, um für den Notfall gewappnet zu sein. Im Geiste der Solidarität könnten weniger betroffene Mitgliedstaaten ihre Gasnachfrage zugunsten der stärker betroffenen Mitgliedstaaten verringern.
  • Begleitend könnte als Reaktion auf eine vollständige Versorgungsunterbrechung eine administrative Preisobergrenze für Gas auf EU-Ebene erforderlich werden. Im Falle ihrer Einführung sollte eine solche Obergrenze auf die Dauer des Notfalls in der EU begrenzt sein und die Fähigkeit der EU, alternative Bezugsquellen für Pipelinegas- und LNG-Lieferungen zu erschließen und die Nachfrage zu verringern, nicht beeinträchtigen.
  • Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: EU:Bekämpfung der hohen Energiepreise und möglicher Gaslieferstopps