Nur eine Woche nach dem Bundestag wird sich am kommenden Freitag, 20. Mai  auch der Bundesrat mit der Möglichkeit einer Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur befassen. Umwelt und Energie-Report hatte über die Änderungen der Novelle am gestrigen Sonntag, 15. Mai,  berichtet , s. unten.

Bundesrat:  .... bereit in verkürzter Frist über entsprechende Änderungen des Energiesicherungsgesetzes abzustimmen  ... ... .bild frank bräuer
Bundesrat: …. bereit in verkürzter Frist über entsprechende Änderungen des Energiesicherungsgesetzes abzustimmen … … .bild frank bräuer

Die Länder haben sich inzwischen bereits bereit erklärt, in verkürzter Frist über entsprechende Änderungen des Energiesicherungsgesetzes abzustimmen. Denn: Sie bedürfen ihrer Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft, heißt es in der Gesetzesbegründung. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, müssten die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung gestärkt werden. Es sei möglich, dass in Deutschland eine Gasmangellage eintreten könnte. Eine kurzfristige Knappheitssituation könnte sich zudem ergeben, wenn die Europäische Union ein Ölembargo gegen Russland verhängen sollte. In diesem Zusammenhang erscheine es möglich, dass Unternehmen der kritischen Infrastruktur ihre Aufgaben nicht erfüllen werden und dadurch kurzfristig eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. So weit der verkürzte Inhalt der Gesetzesnovelle.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, soll demnach auch  die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen werden. Zudem sieht das Gesetz die Möglichkeit von Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten und großen Preissprüngen vor.

In seiner Ankündigung zu dem was am kommenden Freitag behandelt werden soll listete der Bundesrat in seiner Vorankündigung auf: Mit den vom Bundestag beschlossenen Änderungen werden bestehende Verordnungsermächtigungen präzisiert und durch zusätzliche Verordnungsermächtigungen ergänzt, um zum Beispiel unklare Einfluss- und Rechtsverhältnissen bei Betreibern kritischer Infrastrukturen, die die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährden, entgegenwirken zu können. Dementsprechend wird auch die Gassicherungsverordnung angepasst. Außerdem erhält das Energiesicherungsgesetz eine neue Struktur, so dass besondere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Energiemarktes und Maßnahmen der Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall voneinander abgegrenzt sind.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “… im Ernstfall auf eine Erdgas-Engpasssituation vorbereitet sein …!!!”