Nicht nur, dass das Bundeskabinett eine vom Bundeswirtschafts- und Klimaministerium  (BMWK) vorgelegte Formulierungshilfe für den Entwurf eines LNG-Beschleunigungsgesetzes beschlossen hat, spielte während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 13. Mai, eine große Rolle. Auch , die geplanten LNG-Terminals standen ebenfalls  mit im Mittelpunkt der heftigen und ausführlichen Diskussion dazu.

Regierungspressekonferenz ...: die geplanten LNG-Terminals standen ebenfalls  mit im Mittelpunkt ...! bild Henning Schacht
Regierungspressekonferenz …: die geplanten LNG-Terminals standen ebenfalls  mit im Mittelpunkt …! bild Henning Schacht

Die Stellvertretende Regierungssprecherin Staatssekretärin Christiane Hoffman erläuterte zunächst: „Das Gesetz soll durch Sonderregelungen Vergabe- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den zügigen Bau und die Inbetriebnahme von LNG-Terminals inklusive der zugehörigen Anbindungsleitungen zu ermöglichen. Ziel ist, dass wir noch dieses Jahr die Möglichkeit zum Import von Flüssiggas in Deutschland schaffen.

Und sie begründete den Bau der Terminals noch mal so: „Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ist der Bau von LNG-Terminals eine wichtige Maßnahme, um schnellstmöglich unabhängig von russischen Gasimporten zu werden. Das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases dient daher der Sicherung der nationalen Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz.

"... den zügigen Bau und die Inbetriebnahme von LNG-Terminals  ermöglichen ...!" Bild brg St. Kugler
“… den zügigen Bau und die Inbetriebnahme von LNG-Terminals ermöglichen …!” Bild brg St. Kugler

Der Aufbau und die Anmietung von LNG-Importinfrastruktur dienen der kurzfristigen Schaffung von alternativen Importmöglichkeiten für Gas. Gleichzeitig beabsichtigt die Bundesregierung, Importinfrastrukturen für Wasserstoff aufzubauen; denn mittelfristig wollen wir auf fossile Energieträger verzichten. Der Bund und das Land Niedersachsen haben daher in der vergangenen Woche eine Vereinbarung zum Ausbau der LNG- und Green-Gas-Importinfrastruktur unterzeichnet. Zugleich unterzeichnete Bundesminister Habeck Verträge für die Anmietung von insgesamt vier schwimmenden Flüssiggasterminals.“ Umwelt- und Energie-Report hatte immer wieder ausführlich berichtet, s. unten

Eine Journalistenkollegin wollte zunächst von Annika Einhorn, der Sprecherin von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck wissen:  „Frage (zum LNG-Beschleunigungsgesetz): Frau Einhorn, Frau Hoffmann hat schon gesagt, dass die Anlagen bis 2043 genehmigt werden. Der Clou ist ja, dass es um den Import von fossilem Gas geht. Experten haben sich das schon angeschaut. Die sagen, dass das unvereinbar mit den Plänen der Bundesregierung ist, bis 2045 klimaneutral zu werden. Warum ist das aus Ihrer Sicht nicht unvereinbar? Denn sonst würden Sie es ja nicht machen!“

Annika Einhorn wich zunächst ein wenig aus und erklärte: „Bei dem LNG-Beschleunigungsgesetz geht es darum, die notwendige Infrastruktur sehr zeitnah zu errichten, sowohl was die Floatingterminals als auch gegebenenfalls feste LNG-Infrastruktur angeht. Vor allem auch was die festen Terminals angeht, muss man jetzt erst einmal sehen: Die müssen genehmigt und gebaut werden. Bis die in Betrieb gehen,

"...Bis die in Betrieb gehen, werden doch zwei, drei Jahre vergehen....“ ; Annika Einhorn, Bild bmwi
“…Bis die in Betrieb gehen, werden doch zwei, drei Jahre vergehen….“ ; Annika Einhorn, Bild bmwi

werden doch zwei, drei Jahre vergehen. Dann gibt es eine Dauer, in der die Terminals betrieben werden. Deshalb ist das jetzt als Maximaldatum genannt, was ja nicht heißt, dass das ausgereizt werden muss. Weil man die Zeitläufe so sehen und realisieren muss, wie lange so ein Terminal laufen kann, und wie lange es dauert, bis so ein Terminal steht, ist es jetzt zu diesem Datum gekommen.“

Die Journalistenkollegin ließ es aber dabei nicht bewenden. Sie wollte wissen: „Zusatzfrage : Investments müssen sich ja refinanzieren. Darum sind wahrscheinlich diese Daten notwendig. Ich habe jetzt noch nicht verstanden, ob der Import von flüssigem Gas, der bis 2043 garantiert wird, auch mit den Klimazielen Ihres Ministers, Ihrer Bundesregierung, nämlich Klimaneutralität bis 2045, vereinbar ist.

Annika Einhorn bremste eigentlich erneut: „Es wird ja nicht der Import flüssigen Gases garantiert, sondern es wird nur gesagt, dass Anlagen, die mit dieser Sondergenehmigung gebaut werden, maximal so lange betrieben werden können. Es ändert sich ja nichts an den Klimazielen, den Vorgaben, wie viel CO2 einzusparen ist, und daran, dass wir schon jetzt damit anfangen, auf grünen Wasserstoff umzustellen beziehungsweise dass wir das ganz fest im Blick haben und dass diese Anlagen dort gegebenenfalls weitergenutzt werden können, um dann mit Wasserstoff betrieben werden zu können.

Aber die Verfahren werden beschleunigt,Annika Einhorn, bild bmwi
“…Aber die Verfahren werden beschleunigt…“ ; Annika Einhorn, Bild bmwi

Ein Journalistenkollege wollte dann unbedingt wissen: “Frage : Frau Einhorn, eine Verständnisfrage zu der Formulierungshilfe: Bedeutet das zum Beispiel, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung dann nicht mehr stattfinden wird und dass auch Umweltverbände wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dann nicht mehr dagegen klagen können werden? Denn das war ja eigentlich immer einer der Hauptgründe dafür, dass sich solche Projekte verzögert haben!”

Annika Einhorn konkretisierte dann: “Materiell ändert sich nichts. Das haben wir auch in unserer Pressemitteilung ganz klar gesagt. Es ändert sich also nichts an den materiellen, an den inhaltlichen Vorgaben, die von solchen Terminals eingehalten werden müssen. Aber die Verfahren werden beschleunigt, und es wird, wie wir es ja aufgeführt haben, dafür Sorge getragen, dass im Rahmen des EU-Rechts, das auch solche Ausnahmegenehmigungen vorsieht, davon Gebrauch gemacht wird, dass Verfahren beschleunigt werden….!“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “Entwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes verstößt gegen das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot…!”