„Dass die CO2-Kosten künftig fair zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden sollen, wird vom VKU grundsätzlich unterstützt“ erklärte am vergangenen Freitag, 27. Mai, VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing anlässlich des Bekanntwerdens des neuen  Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten.

" ..Nachbessern:  Ausweisung der Kosten bei der Fernwärmeversorgung...",  „Ingbart Liebing foto vku
” ..Nachbessern: Ausweisung der Kosten bei der Fernwärmeversorgung…”, „Ingbart Liebing foto vku

Mit der in 2021 gestarteten CO2-Bepreisung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Klimaneutralität im Gebäudebereich voranzubringen und energetische Sanierungen anzureizen, urteilt Liebing. Auch er konstatiert  „…aus diesem Grund ist eine einseitige Belastung der Mieter nicht sachgerecht und auch nicht vermittelbar. Daher begrüßen wir die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes.“

In einem gesonderten Statement  weist Liebing aber auch darauf hin, sein Verband sehe vor allem in Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Kostenaufteilung vereinzelt noch Nachbesserungsbedarf. Dies gelte insbesondere für die die Ausweisung der Kosten bei der Fernwärmeversorgung. „Hier sind praxisfreundlichere Regelungen notwendig, damit der Mehraufwand für die Energieversorgungsunternehmen und damit verbundene Kosteneffekte für ihre Kundinnen und Kunden möglichst gering gehalten werden können“, befindet Liebing.